Ich hatte einen ähnlichen Fall in unserem Zweifamilienhaus (wo eine Ausnahme gilt und daher nach Wohnfläche abgerechnet werden kann):
Unsere Mieterin fühlte sich ungerecht behandelt, da sie meinte weniger zu heizen als wir, und hat daher eine Messung des tatsächlichen Verbrauchs gefordert. Ich habe mir ein Angebot von einem bekannten Dienstleister über Miete der Heizkörper-Messgeräte und professionelle Abrechnung geholt - die Kosten dafür werden nach Wohnfläche umgelegt und wären für die Mieterin auf ca. 250€/Jahr gekommen. Zusätzlich würden nur 50% der Heizkosten nach Messung und die anderen 50% weiter nach Wohnfläche umgelegt - so sieht es die Verordnung vor.
Die Mieterin hat dann eingesehen, dass sie so niemals die 250€ Mehrkosten einsparen kann und es daher für sie (und uns) teurer käme. Sie hat also letztendlich die weitere Abrechnung rein nach Wohnfläche (und ohne Messung) akzeptiert.
So ähnlich könnte es auch bei Euch sein: Auch wenn die Verordnung in Eurem Fall eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorsieht, ist es nicht unbedingt in Eurem Sinne diese auch einzufordern!