Vielleicht wäre es eine gute Idee, den Urlaub anderswo zu verbringen. Viele Leute fahren dann ja weg.
Beiträge von beppi
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Das klingt nach: Besser jetzt als später ausziehen - die Probleme werden weitergehen!
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Wer ist gegenüber dem Gaslieferanten Vertragspartner?
Bei dem kann die Rechnung (und andere Schreiben, wie z.B. Preiserhöhungen) eingesehen werden.Unser Gasversorger wollte 2022 von 6,5 auf 45 ct/kWh erhöhen. Ich habe dann zum Grundversorger gewechselt (13 ct/kWh) und bin inzwischen wieder bei einem anderen (11 ct/kWh). Ob ein unterlassener Wechsel eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ist, müsstest Du einen Anwalt fragen. Ich vermute nicht.
Ob der obige Vertragspartner Euch bzw. den Vermieter über die Preisänderungen informieren hätte müssen kommt auf die Vereinbarungen zwischen Euch und dem an. Ich tue es bei meinen Mietern, weil es einfach fair ist.
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Zumindest das (aus meiner Sicht) drängendste Problem, dass Fremde in Eure Wohnung können, kann man einfach lösen:
Buntbartschlösser kann man einfach und kostengünstig (aus dem Baumarkt) durch Schließzylinder-Schlösser ersetzen, den Zahlencode könnt Ihr ändern und es niemandem sagen.
Beim Strom geht es wohl nur darum, dass die andere Mieterin ab und zu a den Sicherungskasten muss. Da muss sie sich halt entsprechend anmelden und Ihr ermöglicht das dann so bald es geht. Wenn Ihr gerade drei Tage weg seid, hat sie halt Pech gehabt (bzw. muss ich an ihren Vermieter wenden).
Das WLAN-Passwort würde ich auch ändern und dann den Vertrag abschließen, den Ihr möchtet. Das wird für Ärger sorgen, aber rechtlich kann meines Erachtens nichts passieren. (Oder Ihr macht gar keinen DSL-Vertrag und nutzt selber mobile Lösungen - dann ist der Vermieter gegenüber der anderen Mieterin im Zugzwang).
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Warum diese Vor-Verurteilung - er hat doch noch gar nichts negatives getan oder gesagt!?!
Wenn die Hausgemeinschaft tatsächlich so offen und tolerant ist, wie Du das darstellst, dann könnt Ihr doch mal auf ihn zugehen und schauen, was das für ein Mensch ist.
Diskriminierung nur wegen dem Aussehen ist jedenfalls weder moralisch noch rechtlich in Ordnung. (Und sich im Voraus gegen seinen Einzug wehren ist auch nicht möglich.)
Übrigens gibt es sowohl rechts- als auch linksradikale Skinheads - und die kann man als Laie kaum unterscheiden.
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Man kann bei offensichtlicher Gefahr, wie in diesem Fall (da die Dame ja uneinsichtig ist und es wieder tun möchte - hat sie das auch der Polizei gegenüber gesagt?) ein Annäherungsverbot durch ein Gericht erwirken. Fragt einen Anwalt (ohne wird das nicht gehen!). Mehr weiß ich darüber nicht, da nicht Mietrecht.
Wenn Ihr mietet, holt Euch Hilfe von Eurem Vermieter.Wenn sie mietet, berichtet alles an ihren Vermieter.
(Dass sich die Hausverwaltung aus solchen persönlichen Streitigkeiten raushält, ist verständlich. Die können auch keine Kündigungen aussprechen, daher bei Uneinsichtigkeit nicht hilfreich.)
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Ja natürlich gibt es ein Recht auf einen adäquaten Zugang zum Haus - das ist ja in Notfall für Arzt/Krankenwagen/Feuerwehr unabdingbar.
Außerdem habt Ihr das Haus mit Zugang gemietet - das darf der Vermieter nicht einfach wegnehmen!
- Ordnungsamt und/oder Bauamt anrufen wegen dem fehlenden Notfall-Zugang.
- Miete mindern wegen Behinderung.
- Den Vermieter auf Herstellung des im Mietvertrag zugesagten Zustandes verklagen.
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Ich habe doch geschrieben, dass sie lügen und sie alles ignorieren....
Sie respektieren meine Rechte nicht und ignorieren alle Anfrage, die trotzdem gefühllos geschrieben sind. Termin angeboten: keine Reaktion. Sie halten mich für dumm.
Ein Beispiel? Meine Blumenhochbeete (ca. 10-20 kgs) stellen ein Gefahr beim Sturm dar... Diese Hochbeete habe ich seit lange genug.
Das sind alles keine miet- oder sonstwie rechtlichen Themen: Du hast kein Recht darauf, nett behandelt zu werden!
Und die Hochbeete (egal wie lange sie schon da sind) müssen sicher sein, sonst kann der Vermieter verlangen dass sie weg müssen.
Wenn die Zustände aus Deiner Sicht nicht mehr tragbar sind, hast Du die Möglichkeit zu kündigen und auszuziehen.
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Die Vermieterin ist für die Reparatur zuständig und muss sie erstmal bezahlten - das hat sie ja auch getan.
Sie kann dann die Kosten vom Schadensverursacher zurückfordern. Dazu muss sie aber nachweisen können, wer der Verursacher war. Eine Verteilung der Kosten auf beide Mieter ist nicht zulässig - solange nicht nachgewiesen ist, dass beide zu gleichen Teilen Verursacher sind.
Im Zweifelsfall (wenn Ihr die Zahlung verweigert) müsste sie die Kosten von Euch einklagen und dann entscheidet ein Gericht (mit Hilfe von Gutachtern). Das kostet viel Zeit und Geld, plus alle haben das Risiko evtl. zu verlieren. Daher ist oft eine gütliche Einigung besser!
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dass ich keine Ahnung bzg die Gesetze habe, weil sie so tun, wie sie besser wissen würden.
Du solltest Dich von einem Anwalt/Mieterverein beraten lassen!
Ich habe es satt und bin manchmal leicht davon depressiv.
Emotionen helfen in rechtlichen Angelegenheiten nie - und schaden oft. Es ist besser, sich auf die Fakten zu konzentrieren. Von denen steht in Deiner Nachricht aber leider sehr wenig.
Und dann sind sie überrascht, dass Mieter nicht wollen, dass sie eintreten dûrfen...!
Dies ist das einzige in Deiner ganzen Nachricht, das man evtl. als mietrechtlich relevante Frage auffassen könnte.
Die Vermieter dürfen die vermietete Wohnung nur unter gewissen Umständen, nach Ankündigung und nur in Deiner Anwesenheit betreten.
Wenn sie es trotzdem tun, kannst Du kündigen - oder evtl. auch anders dagegen vorgehen (frage einen Rechtsanwalt!). Ich würde einfach das Schloss austauschen, so dass sie nicht mehr rein können.Sind sie alle Betrüger und respektlose Leute?
Sowas sollte man nicht sagen bzw. schreiben, da es evtl. als Beleidigung aufgefasst (und bestraft) werden könnte.
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Es spielt keine Rolle (und sollte in diesem Zusammenhang gar nicht erwähnt werden, um den Eindruck von Rassismus zu vermeiden), dass der Haupt-Mieter Flüchtling und die Untermieter Angehörige von Minderheiten sind.
Wenn direkte Kommunikation mit den Untermietern nichts bringt, ist Euer Ansprechpartner grundsätzlich der Eigentümer der Wohnung. Der sollte in einer WEG bekannt sein, falls nicht: bei der HV fragen!
Was in den Mietverträgen steht und wer dort gemeldet ist, interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
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Die dreijährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen gilt meines Wissens nur, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Das tritt doch erst ein, wenn Ihr diese "Realteilung" durchführt!
Eine GbR entsteht automatisch, wenn Ihr gemeinsam das Eigentum am Haus erworben habt. Sie braucht nicht registriert werden o.ä., es entsteht kein Mehraufwand und die Rechtslage erlaubt im Wesentlichen, dass Ihr alles machen könnt auf das Ihr Euch gemeinsam einigen könnt. Daher auch keine Einschränkungen im Erbfall oder beim Verkauf des jeweiligen Anteils.
Nach der Teilung tritt stattdessen das striktere WEG-Recht ein und Ihr müsst einige Formalien erfüllen.
Einigen muss man sich in beiden Fällen, daher wäre ein Streit immer ziemlich doof.
Aber frag lieber einen versierten Anwalt - ich bin nur Laie!
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Ein Mietvertrag kann befristet werden, wenn gültige Gründe vorliegen. Eigenbedarf ist ein gültiger Grund.
Ob die Formulierung "befristet bis zum 29.02.2024, bzw spätestens 31.03.2024" gültig ist und ob die Befristungsründe genannt sind, weiß ich nicht -> Anwalt fragen!
Falls hier keine gültige Befristung vorliegt, hast Du einen unbefristeten Vertrag und kannst solange dort wohnen bleiben, bis der Vermieter ordentlich kündigt, mit dreimonatiger Frist (auch hier ist Eigenbedarf ein gültiger Grund).
Bei Änderung des Befristungsgrunds (z.B. weil der Vermieter erst später Eigenbedarf hat) ändert sich soweit ich weiß die Frist, und bei Wegfall wird der Mietvertrag automatisch unbefristet.
Aber um unnötigen Ärger zu vereiden, würde ich Ende Februar ausziehen.
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Die Miete kann für den Zeitraum der Beeinträchtigung entsprechend gemindert werden.
Wie hoch die Minderung sein sollte, kann nur ein Fachmann (z.B. Anwalt) nach Kenntnis des Zustands vor Ort beurteilen.
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Wenn der Vermieter die Genehmigung ohne wichtige Gründe nicht erteilt, dann muss man diese einklagen.
Anschaffung eines Tieres ohne die Genehmigung ist aber vermutlich keine gute Idee, da möglicher Kündigungsgrund.
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Die allermeisten Schimmel sind ungefährlich, nur sieht man es ihnen als Laie nicht an - daher wird erst ein Gutachter Gewissheit geben.
Aber feuchte Wände und stehendes Wasser im Keller sind natürlich Mängel, die man schriftlich (mit Fristsetzung) melden sollte und bei Nichtbehebung die Miete mindern kann.
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Da zeigt sich mal wieder: Wer sich auf Versicherungen verlässt, der ist verlassen!
Angesichts der Nerven und Zeit, die Dich der abzusehende Streit mit den Versicherungen kosten wird (und wegen denen vermutlich der Vermieter auch nichts unternehmen möchte - zwingen kannst Du ihn vermutlich nicht), würde ich den Schaden selber beheben und gut ist - Laminat ausbessern und Wohnzimmer der Nachbarn streichen (plus eine Schachtel Pralinen als Wiedergutmachung) ist keine große Investition in den eigenen Seelenfrieden!
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Um aus dem Mietvertrag herauszukommen, musst Du als Hauptmieterin den Mietvertrag kündigen (oder gemeinsam mit dem Vermieter aufheben). Sonst schuldest Du die Miete weiter, auch wenn Du gar nicht mehr da wohnst.
Ohne Einigung mit dem Vermieter (der nicht kooperien muss, aber kann) schuldest Du bei Kündigung die Rückgabe der leeren Wohnung, also OHNE Untermieter. Je nach Untermietverträgen und Persönlichkeiten könnte das eine Herausforderung sein.
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Mit so einem konfusen (und offenbar überforderten) Vermieter wird es sicher immer wieder Probleme geben - daher solltet Ihr Euch mittelfristig überlegen, ob ein Umzug in Frage kommt.
Die Rechtslage: Der Vermieter schuldet Euch auf jeden Fall eine funktionierende Wasserversorgung und Ihr zahlt dafür Vorauszahlungen. Über diese muss der Vermieter jährlich nach Verbrauch abrechnen, wofür er 12 Monate Zeit hat. Tut er das nicht, könnt Ihr die Vorauszahlungen komplett zurückfordern - und das verjährt erst nach drei Jahren.
Ich würde an Eurer Stelle nichts zurückfordern (außer Ihr wollt sowieso ausziehen), aber man kann vielleicht die Möglichkeit erwähnen, als Argument in den Diskussionen.
Ob er die Zähler (auf eigene Kosten) umbauen lassen darf, so dass Ihr einen eigenen Vertrag mit dem Versorger braucht, weiß ich nicht genau. Ich würde es aber an Eurer Stelle begrüßen, da ein Konfliktpunkt weniger mit ihm (und das Wasser müsstet Ihr ja sowieso bezahlen). Der Anteil für Wasser müssten dann aber aus den Nebenkostenvorauszahlungen an ihn herausgenommen werden - er bekommt weniger!
Falls er tatsächlich das Wasser abstellt, bekommt Ihr sehr kurzfristig (wenige Tage!) beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, dass er es wieder anschalten muss. Ich hoffe für Euch, dass das nicht nötig sein wird!
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