Beiträge von beppi

    Sich mit so einem Vermieter zu streiten kosten (trotz Rechtschutzversicherung) mehr Zeit und Nerven als es wert ist.

    Andererseits ist Haftgrund, wenn er einmal trocken ist, unsichtbar (und auch nicht teuer). Besorgt Euch etwas von seiner bevorzugten Marke, streicht damit ein/zwei Wände (geht schnell und einfach!) und gebt ihm den halbleeren Kanister mit "Das ist übriggeblieben, das schenken wir Ihnen." Problem gelöst!

    Was man auf den Bildern sieht kommt vom schmutzigen Wasser. Schimmel ist in der Regel ganz schwarz.

    Wenn es trocken ist: Besorg Dir etwas Tapetenkleister, kleb die Tapete wieder fest und streich dann mit normaler Wandfarbe drüber - das ist schneller und einfacher als Dich mit dem Vermieter rumzuärgern!

    Schimmel wächst nur, wo es ständig feucht ist. Die meisten Schimmel sind auch zum Glück ungefährich, und 30 x 30 cm ist nicht wirklich viel.

    Ich würde es dem Vermieter melden, dann Schimmel-Spray drüber (stinkt nach Chlor - das nicht riechende Bio-Zeug nützt leider nichts!) und in den nächsten Monaten beobachten ob es wieder kommt.

    Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, dann muss keine Verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen.

    Soweit ich weiß (da ich in genau so einer Konstellation wohne), gilt die Ausnahme, dass keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss, NUR für Zweifamilienhäuser (bzw. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) in denen der Eigentümer selbst wohnt. Wenn beider Wohneinheiten vermietet sind, MUSS der Verbrauch erfasst werden. (Nur wenn technisch nicht möglich, was praktisch nie der Fall ist, kann trotzdem noch pauschal umgelegt werden.)

    Den Verbrauch kann man mit den "Teilen an der Heizung" erfassen, wobei wegen den oben genannten technischen Annforderungen eine Abrechnungsfirma engagiert werden muss (Kosten!), oder besser mit Heizkostenzählern in den Versorgungsleitungen zu den zwei Wohnungen (die der Vermieter einbauen müsste).

    Mir als Vermieter ist die genaue Vermessung der Wohnfläche nach WoFlV, vor allen im Dach, aus genau diesem Grund zu kompliziert.

    Um solche Diskussionen von vorneherein auszuschließen, gebe ich daher Wohnflächen immer nur als "ca. XX qm" an - und im Mietvertrag gar nicht (dazu gibt es ja keine Veranlassung). Wenn die Wohnung gesehen, gefallen, genommen und der vereinbarte Mietpreis akzeptiert wurde, dann sollten doch alle zufrieden sein, oder?

    Bei uns (Mehrfamilienhaus) werden einige Betriebskosten-Arten nach Personenzahl verteilt - so z.B. Wasser (da keine individuellen Zähler vorhanden), Müll, Allgemeinstrom.

    Muss ich (Vermieter) das bei jedem Wechsel der Personenzahl für alle Mieter neu berechnen? Und sind die verpflichtet, mir überhaupt mitzuteilen wenn sich die Personenzahl ändert? Ich hoffe zu beiden Fragen ist die Antwort Nein, sonst ist der Aufwand sehr hoch.

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