Unser Vermieter hat uns eine Garage zur Vermietung angeboten. Dies haben wir abgelehnt und parken vor der Garage die zur Wohnung gehört. Die Garage wird von niemanden aktuell benutzt. Die Tage kam ein Schreiben, dass es sich um eine Fläche für eine Feuerwehraufstellfläche / Feuerwehrzufahrt handelt und man daher nicht dort parken darf.
"Laut Straßenverkehrs-Ordnung §12 ist das Parken in und vor gekennzeichneten Feuerwehrzufahren/Feuerwehraufstellflächen verboten."
Sie drohen uns nun dass sie uns zukünftig abschleppen werden.
Es gibt hier kein Feuerwehrzufahrtschild. Laut STVO muss dies amtlich gekennzeichnet sein. Dies ist hier nicht der Fall.
Übersehe ich hier etwas? Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?
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