Beiträge von ns28PF4

    Unser Vermieter hat uns eine Garage zur Vermietung angeboten. Dies haben wir abgelehnt und parken vor der Garage die zur Wohnung gehört. Die Garage wird von niemanden aktuell benutzt. Die Tage kam ein Schreiben, dass es sich um eine Fläche für eine Feuerwehraufstellfläche / Feuerwehrzufahrt handelt und man daher nicht dort parken darf.

    "Laut Straßenverkehrs-Ordnung §12 ist das Parken in und vor gekennzeichneten Feuerwehrzufahren/Feuerwehraufstellflächen verboten."

    Sie drohen uns nun dass sie uns zukünftig abschleppen werden.

    Es gibt hier kein Feuerwehrzufahrtschild. Laut STVO muss dies amtlich gekennzeichnet sein. Dies ist hier nicht der Fall.

    Übersehe ich hier etwas? Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?

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    Bitte Thema Garage weiterführen

    Hallo Forum,

    ich wohne seit kurzem in einer neuen Mietswohnung. Damit ich den Zuschlag bekommen, habe ich während der Bewerbungsphase der Hausverwaltung mitgeteilt, dass ich auch Interesse an dem Garagenstellplatz habe (Doppelgarage), da unterschwellig dies während der Telefonate als mögliches "K.O. Kriterium" wahrgenommen wurde ("Sie wollen nicht die Garage mitmieten....?).

    Ein weiterer Mieter zieht nun aus und über ihn habe ich erfahren, dass die Garage für Nachmieter für die Hälfte meines Preises angeboten wird.

    Ich habe im Internet dann die freiwerdende Wohnung entdeckt und tatsächlich wird da die Garage zu dem günstigeren Preis angeboten.

    Als ich das erfahren habe, bin ich nun nicht mehr bereit meinen Preis zu zahlen.

    Zum Glück sind es separate Mietverträge (Wohnung und Garage), sodass ich spontan kündigen kann.

    Wie ist hier die "Rechtslage", kann ich den gleichen Preis einfordern, wie würdet ihr hier verfahren?

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