Hi,
vielen dank für die ausführliche Antwort. Ich muss jedoch scheinbar noch einiges ergänzen.
Hallo aerku,
dieses Problem ist ja schon laenger ... ( ueber Jahre )...und daher auch nicht unbedingt einfach zu loesen. Sie haben ueber Jahre diese Art somit geduldet.
Zunächste möchte ich "uber Jahre" spezifizieren. Es handelt sich um 2 Jahre. Schon kurz nach dem Einzug damals, wurde ich von der anderen EG-Partei über das verschwenderische Handhaben des älteren Ehepaares bzgl. des allg. Wassers unterrichtet. Daraufhin habe ich mit dem Vermieter Rücksprache gehalten und als Antwort erhielt ich den o.g. Satz "Sie haben ja auch was von den schönen Garten...". Wobei hier mit "auch was" der schöne Blick von unserem Balkon gemeint ist.
Nunja zum damaligen Zeitpunkt waren wir frisch eingezogen und ich wollte erstma abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
Nachzahlungen kamen zum Glück keine bei der Jahresabrechung, doch wenn man bedenkt, dass mit jedem unnützen gießen des Rasens (mal von den ganzen Pflanzen, die er auch noch gießt hinweg gesehen) der ältere Herr mein Geld mit in die Erde versickern lässt, fragt man sich halt inwiefern dies rechtens ist.
Wir mussten es sozusagen zwangsweise dulden, da wir keine Wahl hatten, außer wieder auszuziehen, doch das war finanziell nicht machbar.
Ein schriftlicher Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten nicht benutzen duerfen, wollen etc., ist eine grosse Hilfe. Denn dann ist bei einer nicht vorhandenen Wasseruhr eine Vorerfassung des Wasserverbrauchs notwendig.
Dies ist der Fall, die Aufteilung im Mitvertrag besagt, dass die 2 EG-Parteien jeweils ein Teil des Gartens nutzen dürfen und wir im OG dafür den Balkon zur Verfügung haben.
Vielen Dank für die weiteren Tips. Ich werde sie mir durch den Kopf gehen lassen.
Gruss,
Aerku