Beiträge von ommer2000

    Adäquate Wohnungen gibt es genug, das haben wir schon auf dem Schirm. Daher weiß ich ja auch, dass er mit einer ca. 100€ höheren Miete rechnen muss. Zumal dem Mieter schon länger bekannt ist, dass das Haus verkauft wird. Er hatte bis heute schon fast 1 Jahr Zeit sich nach etwas neuem umzusehen. Die Frage ist also nimmt er jetzt eine Entschädigung mit oder geht er in 9 Monaten ohne.

    Hallo zusammen,

    als frisch gebackene Eigentümer eines vermieteten EFH fragen wir uns, welche Entschädigung bei einem Aufhebungsvertrag ihr als angemessen bezeichnen würdet.

    Der aktuelle Mieter wohnt fast 10 Jahre in dem Haus, hat daher 9 Monate Kündigungsfrist und zahlt relativ wenig Miete. D.h. wenn er jetzt in eine angemessene Wohnung zieht, die natürlich etwas kleiner wäre, würde er gut 100€ mehr im Monat zahlen. Dafür dass er z.B. 6 Monate früher rausgeht, würden wir ihm schonmal die Differenz zahlen, sagen wir 800€. Dann für den Umzug nochmal 1200€, womit wir bei 2000€ wären. Wir wären weiterhin bereit, die Miete nicht zu erhöhen, womit er auch nochmal 500€ einspart. Ggf. wären wir auch bereit nochmal 500€ draufzulegen, womit er alles in allem 3000€ machen würde. Was haltet ihr davon?
    Andernfalls würden wir Eigenbedarf anmelden, was, wie uns mehrere Anwälte versichert haben, als 5-köpfige Familie, die aktuell selber zur Miete wohnt, kein Problem wäre.

    Beste Grüße

    Rudolf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!