Hallo,
Ich wohne in einem Haus (insgesamt 4 Wohnungen) das einem älteren Ehepaar gehört. Der Mann ist auch der Hausmeister im Mietvertrag steht unter Nebenkosten u.a. "Kosten des Hauswarts und der Gartenpflege, Strassenreinigung, Müllabfuhrkosten, Kosten des Kaminkehrers, Sach und Haftpflichtversicherung, laufende öffentliche Lasten des Grundstücks 35 €"
Nun erhielt ich eine Email mit folgenden Inhalt
"Bei meinem Besuch des Hauses am
Freitag habe ich festgestellt, dass im Bereich vor ihrer Garage einiges an Unkraut gewachsen ist.
Ich bitte Sie deshalb den Bereich in der Breite vor ihrer Garage von Unkraut frei zu halten"
Da ich weder Gartengeräte habe noch wusste das dies Bestandteil der Hausordnung ist, sondern viel mehr davon ausging das dies unter die 35€ per Monat fällt da ja "Gartenpflege" darunter fällt würde mich eure Meinung interessieren.
Im Mietvertrag ist eine Reinigung des Garagentorplatzes von Unkraut nicht beinhaltet, Gartenpflege ist mit "Ist dem Mieter ein Garten überlassen so ist er verpflichtet diesen zu pflegen und Unkraut zu jäten" aber bei einem gepflasterten Garagenhof kann man doch nicht von einem Garten sprechen oder ?
Mein Vermieter sendet generell Änderungen gerne via Email u.a. das nun auch die Treppe im EG (wohne 3 OG) die zur Kellertüre führt gewischt werden muss (diese ist eigentlich in der wöchentlichen Hausordnung der Bewohner des Untergeschosses beinhaltet).
Oder zb dass das Garagenfenster offen zu bleiben hat um eine Luftzirkulation zu gewährleisten, das dadurch Schimmel entsteht da die Regenrinne undicht ist ist dabei egal.
Oder auch das nun Mülltonnen auszuwaschen, Briefkästen und Klingelplatte zu reinigen sind.
Für Hausordnung hat man zwar 7 Tage Zeit es wird aber verlangt das man diese spätestens am zweiten Tag erledigt hat mit dem Argument der nächste hätte ja mehr Dreck wenn man sie am letzten Tag macht 🤔
Was meint ihr, muss ich das Unkraut zupfen, vorallem mit was, das vor der Garage wächst oder gehört dies unter Gartenpflege für die ich ja monatlich zahle ?