Beiträge von Dudududu

    Inwiefern? Der Makler erzählt, dass diese Kosten umlagefähig sind, im Vertrag steht es auch geschrieben.

    Wie liegt denn da ein Fehler?

    Die Gartenarbeit und Winterdienst sollten vom Mieter gemacht werden, so die Vorgabe des Vermieters. Der Makler hat dem Mieter gesagt, dass es über externe Dienstleister gemacht wird - diese mussten jetzt aber nachträglich beauftragt werden und wurden vom Vermieter bei den Betriebskosten nicht berücksichtigt.

    Fakt: Der Mieter hätte die Wohnung nicht angemietet, wenn diese Arbeit zu erledigen wären, deshalb wurde mehrfach gefragt (hier gab es auch Zeugen).

    Zitat

    Ist das eine Vermutung oder durch eine erstellte Abrechnung ein Fakt?

    Ob eine Vorauszahlung jetzt zu niedrig angesetzt ist, oder nicht, ist schwer zu sagen, da ein großer Teil der Betriebskosten auch einem individuellen Verbrauch unterliegt.

    Der eine hat es gern kuscheliger und nimmt täglich ein Vollbad, ein anderer duscht grundsätzlich kalt und brauch nur 18°C Raumtemperatur.

    Eine Abrechnung liegt noch nicht vor, aber der Vermieter hat telefonisch schon von hohen Mehrkosten gesprochen.

    Diese Arbeiten sind doch verbrauchsunabhängig und hätten meiner Ansicht nach bereits (wenigstens zu Teilen) in den Betriebskosten enthalten sein müssen. Diese wurden aber von Anfang an mit 0€ vom Vermieter angesetzt, da dieser davon ausging, dass es Verpflichtung des Mieters ist.

    Schönen Abend zusammen,

    Folgendes Szenario:

    - Mieter fragt bei der Besichtigung den Makler mehrmals! ob die Pflege des Hofes und der Winterdienstes in den Nebenkosten enthalten sind: das wird bejaht.

    - Mieter fragt den Vermieter bei Vertragsschluss ob die Nebenkosten ausreichend bemessen sind: das wird bejaht ("meistens gibt es sogar was zurück")

    Die Pflege des Hofes und Winterdienst sind in der Aufzählung der Betriebskosten enthalten.

    - Nach 1 Monat stellt sich heraus, dass der Makler bzgl. Der Pflege des Hofes und Winterdienstes gelogen hat

    - der Vermieter hat den Vertrag blind unterschrieben und daher ist der Fehler nicht aufgefallen

    - Die Nebenkosten reichen also doch nicht aus und es werden wohl mehrere hundert Euro Nachzahlung auf den Mieter einprasseln (3 Parteien aber nur 2 (darunter der Vermieter) gehen über den Hof, die andere Partei nutzt einen anderen Eingang)


    Kann der Mieter sich gegen diese zusätzlichen Kosten wehren?


    Schöne Grüße

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