Beiträge von valerius

    Hallo, folgende Sachlage: Ein Haus, zwei Mietparteien, eine vermietete Garage und der Platz vor der Garage. Die Garage ist vermietet an einen Mieter, nicht aber der Platz vor der Garage. Dieser Platz ist die Zufahrt zur Garage und weiterhin gibt es dort einen Standplatz für die Mülleimer die dort zur Abholung bereitgestellt werden. Der Vermieter möchte nun das der Mieter der Garage sein Fahrzeug immer in die Garage zu fahren hat weil eben nur diese gemietet ist. Weiterhin stellt der Mieter der Garage den Platz vor seiner Garage als Parkplatz für seine Besucher bereit. Der Mieter der Garage ignoriert die Ansage des Vermieter vollends und argumentiert das die Zufahrt zur Garage eine Fläche ist über die er frei verfügen kann. Folgendes kommt vor: Manchmal blockieren geparkte Autos der Besucher den Weg um die Mülleimer an die Straße zu stellen, welches dann nur über einen anderen sehr langen Weg erfolgen kann, Aber unabhängig davon, wie ist denn die Rechtslage ? Natürlich muss die Zufahrt ja frei sein damit der Mieter der Garage diese auch nutzen kann, aber hat er auch das Recht die nicht gemietete Zufahrt als eigenen Parkplatz und für seine Besucher bereitzustellen ? Viele Grüße

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