Beiträge von Kaesekuch

    Hallo liebe Mitbewohner,


    In meinem Mietvertrag steht in einer Studenten Wg (ist kein Wohnheim, auch keine Studenten-WG auch wenn es sich gerne so bezeichnet.) also in einer WG steht im Mietvertrag:


    der Vermieter kann das Mietverhältnis zum Monatsende schriftlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn der Mieter


    a) die aufgeführte Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung) nicht bzw. Nicht rechtzeitig dem Vermieter zuleitet.

    Ist das rechtens?

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