Beiträge von Immhotep

    Hallo zusammen,

    in einem Objekt/Vertrag wurden folgende Regelungen getroffen:

    § 2.1 "Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2018 und läuft auf 10 Jahre. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen von beiden Parteien gekündigt werden."

    zusätzlich wurde diese Vereinbarung im MV mit aufgenommen:

    § 2.3 "Die Parteien verzichten für 5 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Kündigung der Parteien ist erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zulässig."

    Was gilt denn hier nun? Die Befristung des Mietverhältnisses auf 10 Jahre und das Mietverhältnis ist nicht ordentlich kündbar oder die Befristung auf 5 Jahre oder wurde das Mietverhältnis nun gar nicht befristet, da unter § 2.1 die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eingeräumt wurde? Ich bin hier nun etwas ratlos welche Regelung nun Vorrang hat.

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Vermieter V und Mieter M haben einen unbefristeten Gewerbemietvertrag. M kündigt mit Schreiben vom 01.09.18 das Mietverhältnis zum 31.12.18 und bittet um Bestätigung der Kündigung durch V.

    V bestätigt die Kündigung am 02.09.18 per Email.

    Frage: War die Kündigung des M rechtskräftig?

    M hat die Kündigungsfrist hier ja zu kurz angesetzt (Gewerbemietverhältnisse 6 Monate Kündigungsfrist also eigentlich zum 31.03.19). Der Vermieter hat die Kündigung jedoch bereits bestätigt. Kann sich M hierauf berufen? Welche Möglichkeiten hätte V?

    Danke euch!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!