Hallo zusammen,
in einem Objekt/Vertrag wurden folgende Regelungen getroffen:
§ 2.1 "Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2018 und läuft auf 10 Jahre. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen von beiden Parteien gekündigt werden."
zusätzlich wurde diese Vereinbarung im MV mit aufgenommen:
§ 2.3 "Die Parteien verzichten für 5 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Kündigung der Parteien ist erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zulässig."
Was gilt denn hier nun? Die Befristung des Mietverhältnisses auf 10 Jahre und das Mietverhältnis ist nicht ordentlich kündbar oder die Befristung auf 5 Jahre oder wurde das Mietverhältnis nun gar nicht befristet, da unter § 2.1 die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eingeräumt wurde? Ich bin hier nun etwas ratlos welche Regelung nun Vorrang hat.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Beiträge von Immhotep
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