Hallo, vor genau einem Jar haben wir eine Wohnung besichtigt. 4. OG links. Zur Wohnungsübergabe wurde uns die rechte Wohnung als unsere vorgeführt, der Mietvertrag bezieht sich auch auf durchreichte Wohnung. Wir fanden das ganz fantastisch, da diese Wohnung obgleich spiegelverkehrt und gleich groß die bessere Lage hat. 3 Tage nach Einzug ist dem Vermieter sein Fehler aufgefallen. Wir sind dann freundlicherweise in die linke Wohnung eingezogen. Da wir ja einen Mietvertrag für Rechts unterschreiben hatten, hat uns der Vermieter eine Version für Links in 2 Ausfertigungen übergeben mit der Bitte, ein Exemplar unterschrieben an ihn zu senden. Das haben wir aber bis heute versäumt. Fakt ist wir wohnen seit einem Jahr in der linken Wohnung mit einem schriftlichen Mietvertrag für die Rechte Wohnung. Sicherlich kann uns der Vermieter nicht vor die Tür setzen, aber eventuell haben wir dadurch keinen schriftlichen Mietvertrag sondern einen mündlichen nach gesetzlichen Bestimmungen. Stimmt das?
Beiträge von Flutsch200
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