Hinzuzufügen ist, dass in unserem Fall die Hausgeldabrechnung durch die Verwaltung vorlag. Fraglich ist halt einzig und allein, ob der Vermieter mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung rechtlich gesehen bis nach stattfinden der Eigentümerversammlung warten darf oder ob er vorab eine NKA ausstellen muss mit dem Hinweis, dass nach erfolgreich abgehalten Eigentümerversammlung möglicherweise weitere Zahlungen folgen könnten.
Beiträge von NinoMarth
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