Vielen dank für die schnelle Antwort - das Lexikon werde ich natürlich ausführlich durchlesen.
Ihen würde ich gern die Homepage ans Herz legen, auf der wir uns gerade befinden - den Punkt mit Elvis hab ich zwar noch nicht gefunden, aber unter dem Punkt Kündigung bei Eigenbedarf steht bei "Treuwidrige Eigenbedarfskündigung"
Im Übrigen kann von dem Vermieter nur verlangt werden über einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren die voraussichtliche Entwicklung, die zu einem Eigenbedarf führen könnte, zu überblicken (siehe: BVerfG WuM 1989, 114).Liegt demnach zwischen Mietvertragsschluss und der Eigenbedarfskündigung ein Zeitraum von 5 Jahren, liegt kein treuwidriges Verhalten des Vermieters vor.
Daraus schließ ich umgekehrt, dass unter 5 Jahren ein treuwidriges Verhalten vorliegt![]()
Trotzdem vielen Dank:D
Jetzt bin ich schon schlauer als vorher und merk auch langsam, dass wir wohl wenig Chancen haben - raus müssen wir ![]()