Beiträge von BenSch86

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    Und zwar wurde die Wohnung von meiner Freundin unrenoviert übernommen. Mit dem Vormieter hat sie eine Pauschale für die Renovierungskosten erhalten. Von der Vermieterin keinen Cent.

    Im Mietvertrag steht:

    Übernimmt der Mieter die Wohnung in unrenovierten Zustand und erhält er die anteilig berechneten Renovierungskosten von seinem Vormieter bzw. Vermieter bei der Übergabe erstattet, so gelten bei seinem Auszug die vorgenannten Regelungen und Beispiel analog gerechnet ab der letzten Renovierung der Wohnung"

    Jetzt lese ich dieses Urteil hier:

    BGH entscheidet über die Bedeutung einer Absprache zwischen Mieter und Vormieter

    Das heißt die Klausel im Mietvertrag ist ungültig und wir müssen nicht renovieren/streichen?

    Ich hätte ja wirklich alle Wände gestrichen, die es nötig hätten. Aber da diese Vermieterin absolut unmenschlich ist und heute überall mit der Lupe durch ist und überall das Haar in der Suppe gesucht hat, platzt mir einfach der Kragen. Da sie auch verlangt die Komplette Decke neu zu streichen nur weil man die Löcher der Lampen nach dem zuspachteln noch leicht hervorstechen sieht.:cursing:

    Hallo Zusammen,

    vielleicht könnt ihr mir ja hier etwas weiterhelfen.

    Mir sind vor 1 Monat aus unserer Mietwohnung ausgezogen und unsere Vermieterin hält uns gefühlt mit jeder Kleinigkeit nach ihren belieben hin. Ich weiß das wir hier auch schlechte Karten hätten, da es ein 3 Jahresvertrag ist. Aber in diesem steht eine Nachmieterklausel.

    Wie erkenne ich nun im Mietvertrag eine echte bzw. unechte Nachmieterklausel?

    "Die Vertragsparteien verzichten innerhalb der ersten 3 Jahre nach Mietbeginn auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Durch erfolgreiche Nachmietersuche kann der Mieter verlangen, das Vertragsverhältnis auch während des Zeitraums des Kündigungsverzichts aufzulösen."

    Für mich klingt das wie eine echte Nachmieterklausel. Hier darf Sie doch auch einen potentiellen Nachmieter auch nicht grundlos ablehnen, wenn seine Bonität stimmt?

    Er würde auch schon gern so früh wie möglich in die Wohnung einziehen. Nun schreibt unsere Vermieterin Sie möchte 3 oder mehr potentielle Bewerber haben, das Sie erst überhaupt anfängt sich einen passenden Nachmieter auszusuchen. Darf Sie das?

    Ehrlich gesagt platzt mir langsam der Kragen mit dieser Frau.

    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Renovierung der Wohnung beim Auszug.

    Wie haben vom Vormieter "Renovierungsgeld" bekommen, das er beim Auszug nicht Streichen muss.

    Im Internet hab ich gelesen, dass Vereinbarungen zwischen Vormieter und "Nachmieter" keine gültigkeit haben, da dies nur gültig mit dem Vermieter und Mieter ist. Stimmt das?

    Im Mietvertrag habe ich diese gefunden:

    "Übernimmt der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand und erhält er die anteilig berechneten Renovierungskosten von seinem Vormieter bzw. Vermieter bei der Übergabe erstattet, so gelten bei seinem Auszug die vorgenannten Regelungen und Beispiele analog gerechnet ab der letzten Renovierung der Wohnung"

    ist sowas dann überhaupt gültig?

    Vielen Dank im Voraus =)

    Ben

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