Beiträge von ElaMünchen

    Hier liegt unter Umständen der gedankliche Fehler. Gemietet haben Sie lediglich die in Ihrem Mietvertrag ausgewiesenen Räume. Lediglich wenn in Ihrem Mietvertrag auch ein Nutzungsrecht für den Innenhof zusätzlich vereinbart wurde, haben Sie auch ein Anrecht darauf. Ein sogenanntes 'Gewohnheitsrecht' gibt es hier allerdings nicht.

    Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort...
    Ja, das ist dann, glaube ich, mein (gedanklicher) Fehler. Inzwischen habe ich mich auch ein kleines bisschen abgeregt :-), werde aber trotzdem irgendwann im Genossenschaftsbüro "meinen Unmut kundtun". Steter Tropfen höhlt auch den Stein - vielleicht bin ich ja nicht die einzige, die sich an kompetenter Stelle darüber ärgert... :)

    Wenn Sie nur Antworten akzeptieren, die Ihnen gefallen, dann sind Sie hier wirklich verkehrt gelandet. Aber wenn Sie möchten nenne ich Ihnen ein anderes Forum, in dem den Fragesteller nur Antworten erreichen, die ihm gefallen. Alles andere wird nämlich vom Admin heraus gefiltert.

    Natürlich akzeptiere ich nicht nur Antworten, die mir gefallen - aber ich habe mir halt schon im ersten Schritt, sagen wir mal, andere Antworten erwartet. Dass ich als erstes mit dem Vermieter sprechen muss ist mir mehr als klar. Ich wollte das auch gleich morgen früh machen, das Büro ist nämlich gleich gegenüber... :) Ich hatte mir im Vorfeld Argumente erhofft, die ich gegenhalten kann - natürlich immer FALLS es Gegenargumente gibt...

    Schade, dass das so auf Unverständnis trifft...

    Ich würde

    1. zur Genossenschaft gehen und dort die Sache klären.

    2. Wenn ich dann eine unbefriedigende Erklärung oder keine Lösung bekomme, hier um Rat bitten.

    So, denke ich, sollte eine Lösung angegangen werden. Den Grund für das Handeln der Genossenschaft erfahren Sie logischerweise zuerst von dort.

    Ich weiß nicht, ob ich für die Antwort danke sagen soll...

    Bereiten Sie sich nicht auf Gespräche vor? Wahrscheinlich doch, oder? Und genau das wollte ich tun. Denn es bringt mir nichts, wenn ich mit einem lapidaren "wir wollen nicht, dass jemand, der keine Garage hier hat, hier reinkommt" (Aussage von einem Vorstandsmitglied) abgespeist werde.
    Deshalb meine Frage im Vorfeld - und ganz ehrlich: ich hoffe, dass ich noch andere Antworten bekomme...

    Hallo zusammen...

    Ich bin beim recherchieren im Internet auf dieses Forum gestoßen und dachte mir, dass ich mich doch durchaus mit meinem Problem auch an andere User wenden könnte...

    Ich lebe seit 14 Jahren in einer Genossenschaftswohnung im schönen München. Bisher war es allen Mietern möglich, z. B. nach dem Wochenend- oder auch Großeinkauf (wie Möbel etc.) oder auch einfach mal um den Keller zu entrümpeln, mit dem Auto in den Innenhof zu fahren. Eigentlich ist es mir bisher noch nie aufgefallen, dass diese Möglichkeit von den Mietern als kostenlose (wegen Parkraummanagement) Dauerparkgelegentheit ausgenützt worden wäre.
    Im Innenhof befinden sich ca. 24 freistehende Garagen und eine offene(ohne Tor)Tiefgarage mit ca. 30 Einzelgaragen. Obwohl ich mich gleich von Mietbeginn an für eine Garage angemeldet habe, stehe ich immer noch auf der Warteliste...
    Jetzt hat mein Vermieter - die Genossenschaft - bei der Ein- und Ausfahrt zum Innenhof Schranken installiert, für die nur die Mieter, die eine Garage innen haben, einen Schlüssel oder eine Fernbedienung bekommen haben. Alle anderen müssen "draussen bleiben". Das heißt im Klartext: Wochenendeinkauf muss - egal wo man gerade einen Parkplatz gefunden hat - mühsam ins Haus geschleppt werden; wenn man Möbel gekauft hat, muss man - verbotenerweise - auf dem Gehweg stehen; zum Keller entrümpeln muss man alles durchs Haus tragen... Das kann doch wohl nicht angehen, dass so selektiert werden darf, wer Zufahrt zum Innenhof hat, oder?
    Ich meine, ich habe mit dem Mietvertrag eine Nutzungs"erlaubnis" für alle Gemeinschaftsflächen mit unterschrieben...der Innenhof gehört meiner Meinung dazu und dann darf man Mieter doch nicht einfach mehr oder weniger willkürlich selektieren...

    Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, ob es von der Genossenschaft wirklich rechtens ist, so zu handeln und - wenn nicht - wo ich sowas genauer nachlesen könnte, damit ich, wenn ich ins Genossenschaftsbüro gehe, nie nötige "Munition" zur Hand habe...

    Ich sag schon mal danke... :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!