Hallo Mainschwimmer,
vielen Dank für die schnelle Info.
Vielleicht sollte ich in diesem Zusammenhang aber noch ein wenig weiter ausholen:
Der Mietvertrag wurde bereits gekündigt, habe allerdings Widerspruch eingelegt, da zum einen die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und auch sonst einige formaljuristische Fehler begangen wurden.
Die NK-Vorauszahlungen sind im Mietvertrag mit einem extremst niedrigen Betrag angegeben. Mein Heizkostenanteil wird fällig, wenn der Vermieter neues Heizöl eingekauft hat. Dies ist im Mietvertrag allerdings so nicht vermerkt worden. Angeblich wurde es zu Beginn des Mietverhältnisses so abgesprochen, ich kann mich allerdings nicht an solch eine Absprache erinnern.
Wichtig ist für mich in diesem Zusammenhang eben die RECHTLICHE Seite. Bitte jetzt nicht falsch verstehen, Mainschwimmer, aber Aussagen wie "unüblich" oder "müsste reichen" sind etwas, sagen wir mal, schwammig.;)
Sicherlich - durch die bereits ausgesprochene Kündigung hängt der Haussegen mehr als schief, dennoch bin ich aber nicht bereit, Dinge einfach so hinzunehmen, die eventuell gegen geltendes Recht verstoßen.
Da ich gegen die Kündigung kaum etwas ausrichten kann (Sonderkündigungsrecht des Vermieters) bleibt mir im Moment nichts anderes übrig, als auf Zeit zu spielen, zumal ich im nächsten Jahr sowieso kündigen wollte. Das Vorziehen eines Umzugstermins ist aber im Moment aus diversen Gründen nicht möglich.
Die jetzt ausgesprochene Kündigung haut mir daher meine persönliche Planung natürlich voll über den Haufen. (Das nur einnmal so am Rande)
Also, nix fur ungut und nochmals vielen Dank für Ihre Infos!!:)