Beiträge von KathaMandu

    Hallo Fruggel,

    der Fehler ist eindeutig. Ich warte aber noch auf einen Nachweis, weil ich die Hausverwaltung noch mit einer zweiten Angelegenheit konfrontieren werde und so zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen möchte.

    Vielen Dank für eure schnelle und kompetente Hilfe.

    Ihr seid KLASSE!

    Katharina

    Hallo darkshadow und ANDERE,

    ich habe nach Eingang der NK-Abrechnuing (11/19) innerhalb der Frist von einem Jahr in 11/2020 Widerspruch bei dem abzulesenden Unternehmen eingelegt und dieses fühlt sich nicht angesprochen, respektive äußert es, dass die Hausverwaltung hierfür zuständig sei.

    Wie ist die Fristenregelung, wenn ich jetzt die Hausverwaltung auffordern möchte, mir die zu Unrecht erhobenen Gebühren zu erstatten? Bezieht sich sich Frist auf den Eingang der NK-Abrechnung von 11/19 oder auf meinen Widerspruch von 11/20? Sprich: Beginnt da die Frist von NEUEM?

    Hallo,

    folgendes Problem:

    11/19 Erhalt Heizkostenabrechnung 10/19, eingegangen 11/19. Ich lege

    3/20 Widerspruch bei der Hausverwaltung ein, da unrechtmäßige Gebühren aufgeführt werden, diese antwortet:

    04/20: Widerspruch bitte an das ablesende Unternehmen richten und nicht an die Hausverwaltung.

    11/20 Widerspruch beim ablesenden Unternehmen. Antwort: Bitte wenden sie sich an die Hausverwaltung. Alle in der NK-Abrechnung aufgeführten Gebühren, basieren auf Wunsch der HV

    Darf ich die Hausverwaltung in 7/2021 basierend auf o.g. Zeiträume um Überweisung der zu Unrecht bezahlten Gebühren auffordern oder ist die Frist diesbezüglich mitllerweile abgelaufen?

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