Beiträge von Auricher

    Hallo Leipziger82

    Danke für deine Antwort. Ich habe soeben mit der Stadt telefoniert, da die sich nicht sicher waren, wurde ich an das Katasteramt / Gutachterausschuss verwiesen. Der Mitarbeiter konnte mir sofort sagen, dass der Vermieter das so nicht machen darf.

    Nun hatte mir der Vermieterverein auf ein Mieterhöhungsverlangen die Frist zur Zustimmung zukommen lassen und gedroht, wenn ich bis zum 11.06.2021 nicht zustimme, werde ich darauf verklagt.

    Das Mieterhöhungsverlangen ist vom 15.04!

    Nach meiner Information hätte ich 2 Monate Zeit. Ich fühle mich da gerade massiv unter Druck gesetzt. Besonders mit dieser Androhung.


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    Guten Abend,

    unser Vermieter möchte die Miete um gute 20% erhöhen.

    Er schreibt von der guten Wohnlage in der Stadtmitte und dass die Wohnung so toll ausgestattet ist.

    Das Erdgeschoss hat einheitlich 08/15 Fliesen, das OG einen Teppichboden, der nach 21 Jahren wohl als abgenutzt gilt. Eine Einbauküche ist nicht vorhanden und die Tapeten dürften auch noch aus dem Baujahr 2000 stammen, nur oft gestrichen.

    Nun aber zu dem Wesentlichen.

    Der Vermieter beruft sich auf die Mieten für ein Einfamilienhaus, 169 qm

    Er schreibt jetzt, da ich ihm schrieb, dass wir entweder ein Reihenhaus oder eine Wohnung bewohnen aber niemals ein freistehendes Einfamilienhaus, dass wir Glück haben, denn er könnte ja auch das Reihenhaus als Wert nehmen, da kostet der Quadratmeter aber mehr.

    Seine Logik, das Reihenhaus hört in der Tabelle bei 120qm auf, das freistehende Haus nicht, daher kann er beim EFH ablesen.

    Meine Logik, er kann es nicht einfach so machen, da das Reihenhaus bei 120qm natürlich viel weniger kostet als das EFH bei 120qm und er kann somit nicht die qm Preise des Reihenhauses von 120qm einfach bei den 169 des EFH ansetzen.

    RH 120 qm = im Schnitt 5,45 und EFH 120qm = 6,25

    Schaut man sich die Tabellen an, fallen die Preise der qm bei steigender qm Wohnfläche.

    Als Bodenrichtwert gibt er 140 Euro / qm an, daher möchte er auch dort 20% mehr, da alles so toll ist, Wohnlage usw.

    Bei EFH steht da auch 22% bei RH allerdings 9%

    Wichtig wäre mir, kann er einfach die QM PReise des EFH nehmen, nur weil die qm Größe der Reihenhäuser in der Tabelle nur bis 120qm gehen? Wie gesagt, es kann ja auch eine Wohnung sein, ich kann nur sagen, dass es kein EFH ist.

    Ich hoffe, dass ich alle Daten, die man zur Beurteilung braucht, angegeben habe.

    Liebe Grüße

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