Beiträge von binford81

    Hallo,

    folgender Sachverhalt.

    Wir hatten ein Zimmer (extra Raum) für unseren Onlinehandel in einem Büroraum gemietet.
    Dieses Zimmer hatte ein normales Schloß.
    Aufgrund unserer Bestände hatten wir nach Absprache mit dem Vermieter ein Zusatzschloß zur Sicherheit angebracht.
    Dabei musste logischerweise in die Tür gebohrt werden und von innen in die Zarge.


    In unserem Mietvertrag steht unter §24:
    Falls der Mieter während seiner Mietzeit die Räumlichkeit mit Einrichtungen versehen oder bauliche Veränderungendurchgeführt hat, so hat er - wenn sich die Vertragspartner nicht bereits zuvor schriftlich anderweitig geeinigt haben - bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

    Im §26 steht dann folgendes:
    Der Mieter darf an der Tür zu der angemieteten Räumlichkeit ein Sicherheitsschloss und ein Zusatzschloß montieren.

    Nun gibt es Unstimmigkeiten. Der Vermieter meint wir sind verpflichtet dies zurück zu bauen, weil Ihm das nicht gefällt und es so im Vertrag steht.

    Ist dem tatsächlich so?

    Zählt ein zusätzliches Schloß als bauliche Veränderung?


    Vielen Dank für eure Einschätzung.

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