Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hilft schon mal weiter.
Stand:
Ich habe heute versucht einen für alle Seiten vernünftigen Weg zu finden und dem Nachmieter angeboten, die Wartung vorzustrecken und den laufenden Monat, in dem wir noch in der Wohnung sind, zu übernehmen. Nun sind nicht alle Menschen gleich und es kam dann der Gegenvorschlag (auch seitens Vermieter), den Betrag zu teilen. Das halte ich ehrlich gesagt für einen schlechten Scherz - das erschließt sich mir aus der reinen Logik auch einfach nicht.
Sachlage:
Ich habe danach den Vermieter kontaktiert und erfahren, woher diese Auslegung kommt. Er ist der Auffassung, dass immer der Mieter die Wartung komplett zahlen muss, der grade in der Wohnung wohnt. Frage: Ist das so? Im Fall einer Vertragskonstellation via Betriebskostenabrechnung würde die Wartung doch auf 12 Monate gestückelt und sauber abgerechnet? Nun haben wir aber eine Betriebskostenpauschale. Wir haben 25 Kalendermonate hier gewohnt (01.04.2019 bis 30.04.2021) und zwei Mal die jährliche Wartung der Etagenheizung vollständig bezahlt (äquivalent 24 Monate). De facto sind wir aus meiner Sicht noch einen KM schuldig. Der Nachmieter müsste somit 11 KM anteilig an der aktuellen Wartung übernehmen. Wir sollen aber 3 komplette Wartungen zahlen sprich 25 Monate wohnen, 36 Monate zahlen. Mir geht es auch irgendwo nicht mehr ums Geld sondern um Anstand und Sitte.
Mietvertrag:
Im Vertrag gibt es einen Paragraphen, der eine Betriebskostenpauschale ohne jährliche Abrechnung vereinbart. Ein wenig weiter steht, dass diese die Wartung von Etagenheizungen beinhaltet. Das geht ja in Richtung des ersten Zitats. Auf den bisherigen Rechnungen stand immer mein Name (das haben wir ja bereits geklärt).
Und nun?
Ich vermute, wir sind von Rechtswegen auf der sicheren Seite. Eine Rechnung an uns ist unzulässig, wenn müssten wir als Mieter nur Zutritt zur Wohnung gewähren, damit die ordnungsgemäße Wartung durchgeführt werden kann. Um einen Ersatztermin habe ich bei Ankündigung der Wartung bereits gebeten, ohne Antwort der beauftragten Firma. Einen Betrag wären wir wir im Fall der Wartung nicht schuldig. De facto würde die Wartungsfirma dem Vermieter eine Rechnung stellen. Somit die Abschlussfrage - wie kann ich mich am besten vor "versteckten" Kautionsabzügen sichern, um einem sinnlosen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen? Reicht ein Übergabeprotokoll auf dem alles als okay abgenommen ist? Und was, wenn der Vermieter Dinge bemängelt? Können wir dann nachbessern? Es sind aktuell keine großen Schäden außerhalb der normalen Abnutzung bekannt. Wie man das genau macht, kann ich gerne googlen. Frage ist lediglich, ob das Vorgehen so sinnvoll ist und ob ich noch auf irgendwelche Fallstricke achten soll?
Vielen Dank und einen schönen Abend!