Aber ich wundere mich, du hast einen Anwalt und vertraust ihm offenbar nicht, dass er die Minderung richtig berechnet hat.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich ihm nicht vertraue. Die Minderungen sind alle gerechtfertigt.
Mir geht es gerade nur darum, wie lange der Vermieter das Thema "bearbeiten" kann (Fristen ... Regelverjährung).
Weil ich natürlich gerne mit dem Geld weiterarbeiten möchte, anstatt es auf Halde liegen zu haben.
Und eine Kaution darf meines Wissens nur dann für den Ausgleich einer Mietminderung herangezogen werden, wenn diese ungerechtfertigt wäre. Das fällt hier aber weg. Also bleibt nur ein Anteil der Kaution für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung - der Rest muss ausbezahlt werden.