Beiträge von lupidator

    Hallo zusammen,

    es geht in meiner Frage um das Recht des Vermieters, folgende Dinge noch VOR der Kündigung durch den Mieter zu fordern:

    1. Fotos aus der Wohnung heraus (Fensteraussicht) anzufertigen

    2. Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern durchzuführen

    Im vorliegenden Fall hat der Vermieter über Dritte erfahren, daß die beiden Mieter eine Bestandsimmobilie gekauft haben. Somit ist absehbar, daß die ordentliche Kündigung naht. Wann das der Fall ist, ist natürlich völlig unklar, da die Immobilie saniert werden muß. Auch dies ist dem Vermieter bewusst, da er in Nachbarschaft ebendieser Bestandsimmobilie wohnt. Kleinstadt, man kennt sich. Auch zwischen Mietern und Vermieter ist dies kein Geheimnis, wurde angesprochen.

    Die Vermieter haben einer ersten Besichtigung mit einem Makler zugestimmt sowie einer weiteren Besichtigung mit potentiellen Nachmietern. Beide Termine fanden statt.

    Nun besteht der Wunsch des Vermieters, Fotos der Wohnung anzufertigen. Dies lehnen die Mieter ab und finden dieses Vorgehen unüblich. Die beauftragte Immobilienfirma hingegen nennt das ein völlig übliches Vorgehen - auch auf ausdrücklichen Hinweis der Mieter, dies VOR einer Kündigung zu tun und einzig mit der AHNUNG, daß die Kündigung bald kommt. Eine Einigung fand statt, indem die Mieter der Immobilienfirma Außenfotos sowie Fotos vom Balkon und aus Fenstern zugestanden.

    Soweit, so friedlich, so gut.

    Dennoch die Fragen: Inwieweit hat ein Vermieter das Recht, ohne das Vorliegen einer Kündigung...

    1. ...Besichtigungen mit Nachmietern durchzuführen?

    2. ...Fotos aus den Fenstern heraus anzufertigen (Fotos vom Privatraum kann man hier wohl klar verneinen)?

    3. ...diese Außenfotos zu veröffentlichen, selbst ohne Kenntnis des Auszugdatums (ließe sich ja im Inserat vermerken: Auszugsdatum unsicher, ca. Halbjahr 20xx)

    Freue mich über Ratschläge. Mit einem Mehr an Wissen steht man ruhiger in heißlaufenden Diskussionen.

    Lupidator

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