Beiträge von PeterSCHM

    Ok, danke schonmal für die Rückmeldung.

    Also ich möchte nochmal hervorheben, dass es sich um ein Flachdach handelt. Evtl. gibt es dafür ja besondere Gesetze, da diese Dachform besondere "Pflege" benötigt im Vergleich zu anderen Dächern.

    Im Mietvertrag sind die die Kosten für eine Dachwartung definitiv nicht explizit aufgeführt. ich werde den Vermieter morgen mal fragen, was er genau unter einer Wartung versteht.

    Hallo zusammen.

    Ich möchte demnächst eine neue Wohnung mieten.

    Nun stört es mich etwas, dass auf der Nebenkostenabrechnung der letzten Jahre für den vorigen Mieter stets eine Position Namens "Wartung Dach" aufgeführt ist. Bei dem Betrag handelt es sich um mehrere Hundert Euro.

    Und der Vermieter hat bei der Besichtigung der Wohnung berichtet, dass er jedes Jahr das Flachdach überprüfen lässt. Da wusste ich allerdings noch nicht, dass ich den Spaß dann letzten Endes noch bezahlen soll.

    Nun habe ich bereits mehrmals im Netz gelesen, dass die reine Wartung des Daches nicht auf den Mieter umlegbar ist. Könnt ihr mir das hier so bestätigen? Dann würde ich den Vermieter damit mal konfrontieren, sobald ich mir sicher bin im Recht zu sein.


    Gruß

    Dosed

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