Beiträge von Dupsko2010

    das mit dem lüften mag sein, jedoch kann man ja auch nicht nicht lüften. Macht ja auch keinen Sinn.

    Der Vermieter sagt ich muss halt die Wohnungstür und die Hauseingangstür zum lüften öffnen um Durchzug zu bekommen.

    Das ist meiner Meinung nach nicht zumutbar und hat mit das ich so lüften hätte müssen, damit kein Schimmel kommt, bzw nicht so heftig.

    Auch sagt der Vermieter, das es ein bauliches Problem wohl gäbe. Und er die Wohnung bis zur Klärung nicht vermieten wird. Sagt er natürlich nur mündlich. Auch sagte er das es 2015 eine Wasserschaden im gesamten UG gab und das Wasser in Kellern, der Wohnung sowie der Waschküche stand. Ein Architekt meinte wohl zum Vermieter das eine wärmeleitung helfen könnte.

    Inzwischen sind die Wände auch bis zur Decke betroffen.

    Ein Maler den ich zum streichen für die Übergabe beauftragen wollte, meinte das die Wände unter der gestrichenen Tapete nicht trocken können, solange Tapete drauf ist und das Wasser von außen kommen müsste.

    Auch weigerte er sich, ohne schriftlichen Auftrag vom Vermieter, zu streichen,...da er das eigentlich dem Gesundheitsamt melden müsste.


    Gestern am Telefon hat der Vermieter vorgeschlagen das er die Schimmel entfernen lässt und ich die Kosten für das streichen übernehmen solle.

    Wo ist da der Sinn?...er würde ja dadurch zugegeben das der Schimmel nicht durch mich zu verantworten ist, sondern durch die Umstände an/in der Wohnung?

    Das er dadurch Kosten sparen würde, schon klar.

    Nur wie soll das ordentlich auf dem Übergabe

    Formular festgehalten werden?

    Hallole,

    Versuche es kurz zu halten.

    Einzug Mai 2016

    Erster Schimmel Juli 2016, gesamte Außenwände, Fläche ca. 0,5m hoch und 6m lang.

    Vermieter per Email informiert (Email leider nicht mehr vorhanden, aber weiß ja niemand).

    Vermieter schickte Maler, der 3,4 Dosen Antischimmel draufsprühte. Gestrichen wurde danach nicht mehr.

    Jedes Jahr im Sommer kam der Schimmel wieder und zwar an allen 3 Außenwänden...ziemlich von oben bis unten.

    Der Vermieter wohnt nebenan und ich informierte ihn mehrfach mündlich.

    Nichts passiert. Ausser 2018 stellte er im Oktober 4 Wochen einen Entlüfter. Stromkosten wurden nicht von ihm übernommen, trotz Zusage.

    Die Wohnung wurde von mir zum 31.3 gekündigt, weil in andere Stadt ziehe.

    Wie soll ich nun weiter machen. Ich weiß die Zeit drückt.

    Vermieter ist telefonisch nicht erreichbar (geht nicht ran) und ich bin schon in der neuen Wohnung, 250km entfernt.

    Soll ich die Wohnung streichen und übergeben?

    Da er nichts gegen den Schimmel macht und sicher behauptet nichts davon zu wissen, könnte er im Nachhinein auch nichts machen.

    Oder soll dem Vermieter schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen zum beheben des Problems?

    Hier habe die Befürchtung das er mir vorwerfen wird, das Problem nicht gemeldet zu haben..., da pro Jahr mindestens 2,3 mal nur mündlich. Keine Zeugen (außer ein Nachbar, der gesehen hat wie ich mit Vermieter in meiner Wohnung stand. Aber die sind dicke Kumpel).

    Die Wohnung befindet sich im UG, 1 Zimmer und die Luftfeuchtigkeit liegt bei ca. 80%, +/-5...nach dem lüften bei ca 60%,....paar Minuten später wieder 75 und mehr.

    Vielleicht hat hier jemand eine Idee

    Danke und Grüße

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