Beiträge von mucvisr

    Falls die Details nicht langweilen: Die Geschichte ist leider schon etwas älter. Das ist bereits das zweite Mieterhöhungsverlangen. Es handelt sich um einen privaten Vermieter. Das erste Schreiben enthielt nur den Hinweis, dass es mal wieder Zeit für eine Anpassung der Miete wäre und er deshalb gerne 15% mehr hätte. Also nach Aufrunden genau eine handvoll Cent über der Kappungsgrenze, die in meinem Wohnort bei 15% liegt. Da habe ich nach Beratung des Mietervereins (bin Mitglied) schriftlich mitgeteilt, dass ich der Mieterhöhung nicht zustimme und pauschal auf die Rechtslage verwiesen. Die Einschätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete habe ich zusammen mit der Beratung des Mietervereins vorgenommen. Die muss natürlich nicht stimmen, aber ich sehe aktuell nicht, wie der Vermieter seine Vorstellungen durchsetzen könnte. Dass mein Vermieter auf der Grundlage der bisherigen Schreiben einen Anwalt findet, der ihn gerichtlich vertritt, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Das Prozessrisiko wäre viel zu hoch.

    Ich bin aber wirklich etwas ratlos, was die für mich beste Strategie ist: Ich befürchte, mein Vermieter muss auf die langwierige Tour lernen, dass er sich entweder in die Rechtslage einarbeiten muss oder einen Anwalt braucht. Lieber wäre mir, wir könnten das einfach mal auf der Grundlage der Rechtslage besprechen. Er meint anscheinend (habe nur mit seiner Frau gesprochen), dass ich ein Unruhestifter sei und er als Vermieter die Miete festlege; alles andere wäre Enteignung und ich könne ja ausziehen, wenn mir das nicht passe. (Die Worte "Unruhe stiften" und "Enteignung" sind wörtlich gefallen.)

    Der nächste Termin beim Mieterverein ist Ende nächster Woche. Ich versuche, vorbereitet in die Beratung zu gehen. Deshalb meine Nachfrage hier, ob ich den Punkt aktuelle vs. zukünftige Miete/Mieter überhaupt weiter im Kopf behalten sollte.

    Danke für die ausführliche Antwort! Die Situation ist ungefähr diese (Zahlen leicht geändert, um anonym zu bleiben):

    Meine Wohnung: 10,30 pro m2

    Wohnung 1: 11,78 pro m2

    Wohnung 2: 11,53 pro m2

    Wohnung 3: 12,30 pro m2 (ab April)

    Mein Verdacht ist, dass Wohnung 3 aktuell für weniger als 11,53 und auch weniger als 10,30 vermietet ist. Wenn ich die derzeitigen Mieter richtig verstanden habe, bezahlen sie aktuell ca. 10,00 (sie wussten es bei der Begegnung im Hausflur nicht auswendig). Da das Mieterhöhungsverlangen nur bis zur niedrigsten Miete der Vergleichswohnungen zulässig ist, wäre nach meinem Verständnis schon rein formal das Erhöhungsverlangen nicht zulässig.

    Ich sehe noch nicht meinen Nachteil, meinem Vermieter diese Information zu geben. Ich will ihn ja nicht dazu animieren, mich zu verklagen, sondern dazu, ein erneutes, wiederum fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen zu schicken. Bei dem nächsten Mieterhöhungsverlangen würde ich dann auf die fehlende Vergleichbarkeit der Wohnungen verweisen (eine der Wohnungen ist mehr als 25% größer als meine, eine ist anders als meine zwischenzeitlich modernisiert worden; die beiden Hinweise gebe ich natürlich nicht auf einmal). Beim dritten Mieterhöhungsverlangen, sofern mein Vermieter dann von alleine darauf kommt, dass er den Mietspiegel konsultieren sollte, wird es dann spannend. Meine aktuelle Miete liegt bereits im oberen Teil der Spannbreite (10,18 ist die durchschnittliche Vergleichsmiete), so dass er sich Gründe ausdenken muss, warum meine Wohnung überdurchschnittlich sein soll.

    Aber wie gesagt: Das setzt alles voraus, dass der Vermieter die aktuelle Mieter der Vergleichswohnungen angeben muss. Und da bin ich mir halt unsicher.

    Mein Vermieter verlangt Zustimmung zu einer saftigen Mieterhöhung. Es werden genau drei Vergleichswohnungen in demselben Haus angegeben. Bei jeder der drei Wohnungen wird angegeben, seit wann die Miete in dieser Höhe gezahlt wird. Erst beim zweiten oder dritten Blick ist mir aufgefallen, dass bei einer der drei Wohnungen eine Miete ab 1.4.21 (also eine zukünftige Miete) genannt wird. Es wird auch der Name des/der zukünftigen Mieter(s) angegeben, nicht der Name der aktuellen Mieter. Die Mieterhöhung soll zum 1.4.21 wirksam werden.

    Frage: Muss die aktuelle Miete angegeben werden? Wenn ja, was folgt daraus, dass eine zukünftige Miete angegeben wird? Ist das Mieterhöhungsverlangen als Ganzes unwirksam?

    Das Mieterhöhungsverlangen hat m.E. noch weitere Mängel – Wohnungen sind nicht m.E. vergleichbar –, aber ich möchte in meinem Antwortschreiben am liebsten auf einen möglichst objektiven Fehler des Mieterhöhungsverlangen verweisen.

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