Beiträge von Steffanovic

    Im Mietvertrag steht ( Siehe Datei Anhang ). Die Wohnung wurde leider nicht persönlich besichtet, sondern aus der Ferne angemietet. Es wurde lediglich am Telefon gesagt, das im Keller ein Raum ist der als Küche dienen soll. Aber dass dort keine Wasseranschlüsse / Abfluss vorhanden sind, war nicht bekannt.

    Es war auch noch nie eine funktionsfähige Küche installiert und es wurden auch keine Anschlussmöglichkeiten zugesichert.

    Als Wohnungsgröße sind 48 qm angegeben. Im Vertrag steht nix von einer Negativ Klausel.

    Zum alten Kram wurde nichts im Vertrag vereinbart. Nur im Mietangebot das dem Jobcenter vorgelegt wurde, stand drin dass die Wohnung leer übergeben wird.

    Es gibt kein Übergabeprotokoll. Die Vermieterin war bei Einzug nicht vor Ort. Die Schlüssel um ins Haus zu gelangen, musste ich mir beim Sohn abholen.

    Der Kellerraum ist nicht über die Wohnung zu nutzen. Der ist von keiner Wohnung aus zu nutzen. Der befindet sich am Ende des Gemeinschaftskellerflur und daneben ist der Wasch / Trockenraum, Heizungsraum usw.

    Und ob der Kellerraum als Küche baurechtlich erlaubt ist, bezweifele ich. Denn laut Baumt für NRW steht das die Decken Höhe u.a. mindestens 2,40 m hoch sein. Der Kellerraum der vermietet wurde hat nur eine Höhe von 2,19m.

    Eine Anwalt wird schon gesucht..

    Bitte kein Vollzitat - gelöscht

    Hallo Zusammen,

    weiß zufällig jemand wie viel man die Miete mindern kann, wenn die Küche nicht nutzbar ist, weil kein Wasseranschluss / Abfluss vorhanden und komplett mit altem Kram voll steht.

    Außerdem wurde eine falsche Wohnungsgröße angegeben die 15% vom Istzustand abweicht.

    Wäre in dem Fall eventuerll auch eine Fristlose Kündigung der Wohnung möglich?

    Eine Wohnung ohne Küche ist m. M. n. eine Zumutung.

    Gruß,

    Steffanovic

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    kann mir jemand sagen, ob ein Vermieter/in einen Kellerraum als Küche vermieten darf, obwohl dort kein Wasseranschluss / Abfluss vorhanden ist?

    Im Internet habe ich gelesen, wenn kein Wasser Anschluss/Abfluss vorhanden ist, darf der Raum nicht als Küche deklariert werden.

    Weiß da vielleicht jemand mehr drüber?

    Eigentlich dürfte der Kelleraum dann ja auch nicht zur Wohnflächenbrechnung mit einfließen oder?

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