Im Mietvertrag steht ( Siehe Datei Anhang ). Die Wohnung wurde leider nicht persönlich besichtet, sondern aus der Ferne angemietet. Es wurde lediglich am Telefon gesagt, das im Keller ein Raum ist der als Küche dienen soll. Aber dass dort keine Wasseranschlüsse / Abfluss vorhanden sind, war nicht bekannt.
Es war auch noch nie eine funktionsfähige Küche installiert und es wurden auch keine Anschlussmöglichkeiten zugesichert.
Als Wohnungsgröße sind 48 qm angegeben. Im Vertrag steht nix von einer Negativ Klausel.
Zum alten Kram wurde nichts im Vertrag vereinbart. Nur im Mietangebot das dem Jobcenter vorgelegt wurde, stand drin dass die Wohnung leer übergeben wird.
Es gibt kein Übergabeprotokoll. Die Vermieterin war bei Einzug nicht vor Ort. Die Schlüssel um ins Haus zu gelangen, musste ich mir beim Sohn abholen.
Der Kellerraum ist nicht über die Wohnung zu nutzen. Der ist von keiner Wohnung aus zu nutzen. Der befindet sich am Ende des Gemeinschaftskellerflur und daneben ist der Wasch / Trockenraum, Heizungsraum usw.
Und ob der Kellerraum als Küche baurechtlich erlaubt ist, bezweifele ich. Denn laut Baumt für NRW steht das die Decken Höhe u.a. mindestens 2,40 m hoch sein. Der Kellerraum der vermietet wurde hat nur eine Höhe von 2,19m.
Eine Anwalt wird schon gesucht..
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