Beiträge von tbnr1992

    Ich habe gestern meinen Notarvertrag rausgesucht und musste leider folgenden Punkt feststellen:

    "Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums gehen ab dem Tage des Besitzübergangs auf den Käufer über.

    Soweit Verbrauchskosten durch Messung festgestellt werden, fallen sie bis zum Stichtag dem Verkäufer, nach dem Stichtag dem Käufer zur Last, für Heizung- und Warmwasserkosten gilt dies nur für den Teil der Kosten, der nicht nach einem festem Maßstab umgelegt wird.

    Andere Kosten sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind zeitanteilig auf Verkäufer und Käufer zu verteilen. Dies gilt auch für eine Nach- oder Rückzahlung aufgrund der Jahresabrechnung, sowie die jeweiligen Kosten nicht verbrauchsanhängig zu verteilen sind.

    Das dürfte die Zusatzvereinbarung sein die Fruggel oben geschrieben hat. Ich denke die Chancen stehen somit schlecht oder?

    Danke für die Antwort.

    Laut WEG haben Sie vollkommen recht, deshalb wurde mir das Geld auch überwiesen, da ich zum Zeitpunkt Eigentümer war bzw. bin.

    Wortwörtlich steht folgendes im Notarvertrag und darauf bezieht sich der Voreigentümer auch in seinem Brief:

    Unter X Eintritt in Teilungserklärung Nr. 3 - Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums gehen ab dem Tage des Besitzübergangsauf den Käufer über. Bei der Nebenkostenabrechnung wurden mir die Heiz/Wasserkosten aufgeteilt übergeben, von einer extern beauftragten Firma.

    Besitzübergang war am 06.10.2019.

    Wenn ich das nun mit Ihrer oben geschriebenen Erklärung vergleiche, müsste ich ihm also das Guthaben vom 01.01 - 06.10.19 zurückzahlen.

    Da weiter nichts vereinbart wurde. Jedoch kann ich das Hausgeld das ich ihm für September 19 zurückgezahlt habe von diesem Guthaben abziehen, den dies steht ihm nicht zu.

    Sehe ich das richtig?

    Hallo zusammen,

    ich bin mittlerweile wirklich verzweifelt und erhoffe mir hier einen guten Rat, bevor ich tatsächlich meinen Antwalt einschalten soll oder sogar muss.

    Kurz zum Hintergrund:

    Ich habe im Mai 2019 eine Eigentumswohung erworben. Die Wohnung stand seit Januar 2019 bereits leer.

    Die Heiz und Wasserkosten sind im Hausgeld enthalten, diese betrugen pro Monat satte 200 Euro (nur die Heiz und Wasserkosten, der Mieter hatte hier extrem viel geheizt und wasser verbraucht) das Hausgeld ca. 380 Euro.

    Offizeller Eigentümer laut Notarvertrag wurde ich am 06.10.2019 - hier forderte der ehemalige Eigentümer bereits die monatlichen Hausgelder vom Mai (erwerb) bis Oktober (offizeller Eigentümerwechsel) von mir zurück. Was schon mal nicht rechtens ist, er drohte mir hier bereits mit Anwalt, daraufhin habe ich Ihm ein Hausgeld vom September überwiesen (380€), die Sache war damit erstmal vom Tisch, es kam nichts mehr.

    Die Eigentümerversammlung und somit die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 wurde nicht wie üblich im Frühjahr 2020 gemacht, sondern erst im Oktober 2020 aufgrund von Corona. Hier wusste ich bereits das ein dickes Guthaben entstehen wird. Die Wohnung stand von Januar 2019 - Oktober 2019 wo ich eingezogen bin leer und die monatlichen 200 Euro für Wasser/Heizung wurden nicht genutzt. Ergo kam ein Guthaben von 1300€ raus, welches die Hausverwaltung mir überwies. Kaum war die Eigentümerversammlung gelaufen, kam natürlich der Brief vom Vorbesitzer mit der Aufforderung ihm eine Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum Januar 2019 - Oktober 2019 zu machen, für seine Steuer. Das tat ich auch, die Sache war somit für mich erledigt.

    Jetzt kam der Brief ich solle ihm das Guthaben überweisen, da im Notarvertrag der Vermerk "die Kosten und Lasten gehen ab des Besitzerwechsel auf den neuen Eigentümer über" was bedeuten soll das das Guthaben von Januar 2019 - Oktober 2019 ihm zustehe.

    Ich habe bereits viel gelesen und es war immer so das das Guthaben dem neuen Eigentümer zustehe, ebenso ein negatives Guthaben.

    Eine Frist hat er mir gegeben, danach geht er zum Anwalt.

    Die Frage ist nun, was stimmt hier bzw. was soll ich tun?

    Das Hausgeld das ich ihn für den September geschickt habe, wäre ihm mit diesem Satz doch auch nicht zugestanden oder?


    bitte um Hilfe

    danke tim

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