vielen Dank für den Link.
Also auch Freundin etc. dürfen Zeugen sein!
In einem vorherigen Brief des Vermieters war die
Rede von objektiven Zeugen. Über "objektiv" war ich irritiert.
Ich dachte bei Zeugen an nicht verwandt und nicht verschwägert.
Ich weiß genau woher der Lärm kommt und mein Lärmprotokoll war
sehr detailliert. Der Herr über mir hat in der Glaubhaftmachung
gelogen!
Ich bin einfach nur schockiert, daß man mit einem "Eides statt" ein
Lärmprotokoll so einfach vom Tisch wischen kann.