Beiträge von nk202100

    Hallo!
    Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle, das ist mein erster Beitrag.

    Bei meinem Auszug aus einer Wohnung wurde ein Mangel festgestellt und ins Übergabeprotokoll aufgenommen, also die ganz normale Vorgehensweise.

    Jetzt ist die Rechnung des Handwerkers da, und ich soll jetzt den Betrag, der leider etwas höher ist als die Kaution, an den Handwerker überweisen. Grundsätzlich übernehme ich das natürlich, aber mich wundert, dass ich das jetzt einfach so überweisen soll. Dafür gibt es doch die Kaution, auch wenn die jetzt nicht den gesamten Betrag deckt, und ich würde natürlich gerne, dass die Rechnung auch von dem Geld, das ich dem Vermieter als Kaution gegeben habe, bezahlt wird. Nicht, dass die Kaution sonst doch noch einbehalten wird.
    Für mich gibt es jetzt zwei mögliche Vorgehensweisen: (1) Entweder der Vermieter überweist mir zuerst die Kaution, und ich überweise den gesamten Rechnungsbetrag danach an den Handwerker, oder (2) ich überweise dem Vermieter nur noch den Betrag, der zur Begleichung der Rechnung fehlt, und der Vermieter überweist inkl. meiner Kaution den gesamten Rechnungsbetrag an den Handwerker.

    Kann ich das so einfordern/ist das legitim?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen, das ist mein erster richtiger Auszug und also das erste Mal, dass ich mit so etwas in Berührung komme :)

    Und wie ist das eigentlich allgemein mit der Ausbesserung: Es handelt sich um einen Wasserfleck im Parkett, ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass nur die betroffene Stelle ausgebessert wird, aber da es "sonst blöd aussieht" (das meinte wohl der Handwerker), wurde direkt das gesamte Wohnzimmerparkett neu gemacht. Dadurch ist es natürlich deutlich teurer geworden. Aber es ist wahrscheinlich rechtmäßig, oder?

    Vielen Dank schon mal!

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