Beiträge von NeuZurMiete

    in meinen neuen Mietvertrag steht " Einbauküche wird unentgeltlich überlassen - keine Gewährleistung , Kosten für Reparaturen übernimmt der Mieter"

    ist dies eine übliche Regelung - ich will halt nicht für den Unterhalt von älteren Elektrogeräten aufkommen, welches Risiko gehe ich hier ein ?


    in meinen neuen Mietvertrag steht auch , daß ich für die Kosten von Reparaturen der Installationsgegenstände aufkommen muss

    d.h. für Heiz, Kocheinrichtungen, Wasser, Gas, ..... bis zu 6 % von der Jahresbrutto Kaltmiete -

    ist so etwas üblich ? In der Wohnung stehen elektrische Nachtspeicheröfen , sicherlich nicht neu, welches Risiko unterschreibe ich hier ??

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