Beiträge von Beneti

    Guten Abend,

    aktuell wohne ich zur Miete. Nun ereignete sich jedoch folgender Vorfall: Aufgrund steigender Temperaturen in Monat August riss die Scheibe innerhalb der Balkontür. Dieser Riss breitete sich über Nacht weiter aus. Der Riss entstand ohne Außeneinwirkungen, sodass ich den Vermieter daraufhin bat, die Scheibe bitte auswechseln zu lassen. Anschließend erhielt ich eine entsprechende Rechnung. Mich würde es nun interessieren, ob der Vermieter oder der Mieter aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet ist für die Rechnung aufzukommen.


    Mit freundlichen Grüßen

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