Beiträge von marc___drs

    Hallo ihr lieben,

    und zwar ging vor kurzem das Wasser bei mir in der Wohnung nicht mehr, für die Waschmaschine und Spülmaschine & deshalb hab ich den Vermieter kontaktiert, da meines Erachtens diese Verantwortung beim Vermieter liegt. Dieser hat mir dann auch jemanden geschickt, der das ganze dann repariert hat. Für mich war das Thema somit abgeschlossen und die Kosten und alles Weitere werden vom Vermieter getragen, den ich vorher auch explizit darauf angesprochen hatte, ob das Kosten sind die er trägt oder eben ich. Jetzt hab ich allerdings eine Mail des Vermieters erhalten, in der er angibt, das ich nun 260 € aus eigener Tasche zahlen müsste, da es sich nicht um ein Eckventil handeln würde, sondern um ein Absperrventil und das ja für private Zwecke, wie Waschmaschine oder Spülmaschine genutzt wird.

    Grundsätzlich gilt doch aber, dass der Vermieter die Wohnung instandhalten muss (535 BGB). Dazu gehört ein defektes Absperrventil. ... Und der Austausch eines defekten Absperrventils gehört nicht in die Kategorie Kleinreparatur und ist demgemäß auch nicht sowieso vom Mieter zu zahlen.

    Bin mir auch nach reichlicher Recherche nicht sicher wer es letztendlich tagen muss.

    Deshalb würd ich mich über eine schnelle Antwort und Hilfe sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen :)

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