Beiträge von Rob34

    Ich persönlich würde die Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes zu dem Thema abwarten. Einfach selber kürzen halte ich nicht für eine schlaue Idee, im Zweifel mußt du dann eben ordnungsrechtlich oder juristisch vorgehen.

    Allerdings dürfte ein evtl. Urteil des Bvfgr. dein Vorgehen evtl. überholen.

    Ich habe die Befürchtung, dass die Akzeptanz der falschen Auskunft auch zukünftig Nachteile für mich hat, unabhängig davon, was das BVerG entscheidet.

    Es gibt bisher 2 Empfehlungen.

    1.) Über die Senatsverwaltung die Senkung per Antrag prüfen lassen, verbunden mit einer Verpflichtung an den Vermieter und ggf. ein Bußgeld. (nicht schön)

    2.) Miete kürzen und Klage des Vermieters abwarten, falls er nicht akzeptiert. Rückgehaltene Miete gesondert ansammeln, falls Nachzahlung kommt. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist derzeit wegen Minderzahlung ausgeschlossen.

    Beides nicht sehr schön. Wenn jedoch das BVerG meine jetzige Miete festsetzt, zahle ich ja dann für immer zuviel, zB meine Investitionen in eine Küche finden dann keine Berücksichtigung. Und zweiteres, was mich persönlich anregt ist, dass wir uns doch alle immer an Gesetze halten müssen. Auslegungssachen gibt es selten. Der Vorteil, der hier erschlichen wird (m.E.), ist ungerecht, wie ich finde.

    Ich bin eigentlich für die Kürzung, um auch mal wenigstens eine Reaktion zu bekommen. Die bisher ausblieb.

    Nettokaltmiete ohne hochwertiges Bad und ohne Einbauküche (Zielpreis): 498,75 EUR

    Derzeitige Nettokaltmiete mit hochwertigem Bad und Einbauküche (Vermieterpreis nach falschem Auskunftschreiben ab 01.12.2020): 577,17 EUR

    Vorherige Nettokaltmiete (vor dem 23.11.2020): 652,00 EUR

    Ersparnis vorheriger Preis zu Zielpreis: 153,25 EUR monatlich

    Ersparnis derzeit: 74,83 EUR

    Es geht also um 1 EUR pro Quadratmeter monatlich (rund 66 EUR monatlich), die ihm meiner Ansicht nach nicht zustehen, da die 1 EUR für frisch sanierte, neugebaute und Luxussanierte Wohnungen im gehobenen Segment gedacht waren (nach Aussage Politiker)

    So eindeutig ist das evtl. eben nicht. Ist im Zweifel eine Individuelle Entscheidung.

    Die Merkmale für ein hochwertiges Bad sind eindeutig beschrieben. Eine Ausstattung, die sich deutlich von einer Standard-Ausstattung unterscheidet und auch die Größe des Bades spielt eine Rolle. Unseres ist einfach auch zu klein. Wir haben zB Spülkasten nicht in der Wand drin, keine extra Dusche, keine hochwertige Armatur, sondern nur ein sehr kleines Waschbecken, Rohre sind alle sichtbar. Es gibt keinen Luftabzug und nur ein kleines Fenster.

    Wurde eine Einbauküche mit vermietet und ihr habt später eure eigene eingebaut?

    Die Wohnung war bei Einzug leer. Die Küche haben wir zu Teilen aus der vorherigen Wohnung mitgenommen, im gleichen Haus, ein Stockwerk drunter, die Küche sollte auf den Sperrmüll bei Auszug, dann haben wir lediglich Schrankteile mitgenommen und selbst bei uns eingebaut. Es ist also nicht wirklich eine komplette Küche. Dunstabzugshaube und weitere Teile fehlen. Kühlschrank, Herd, Spülmaschine ist von uns gestellt. Der Austausch der Geräte, als die ursprünglichen nach 25 Jahren kaputt und zu alt waren, sollte schon 2017 von uns vorgenommen werden, selbst die Verschrottung wurde uns überlassen. Das wurde immer alles telefonisch geregelt. Im neuen Mietvertrag steht keine Einbauküche drin.

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    Hallo Alle,

    mein Vermieter hatte eine Woche vor Inkrafttreten des Mietendeckels zum 23.11.2020 ein Auskunftsschreiben mit der neuen minderen Miete an uns gesendet. Darin sind 3 von 5 Kreuzchen nötig, um eine höhere Miete als üblich verlangen zu können. So hat er kurzerhand aus unserem Schrabbelbad in dem Schreiben ein hochwertiges Bad gemacht und eine Einbauküche angekreuzt, die aber komplett uns gehört. So zahlen wir jetzt 1 Eur pro Quadratmeter mehr als nötig. Denn er könnte nur 2 Kreuze (hochwertiger Boden, Energieausweis) auf dem Auskunftsschreiben machen, was uns dazu brächte, eine kleinere Miete zu zahlen.

    Auch zahlen wir ja faktisch Miete auf unser Eigentum (die Küche) an ihn, was ja nicht sein kann. Das Bad ist nachweislich kein hochwertiges Bad.

    Eine Bitte an den Vermieter, aus der falschen Auskunft eine richtige zu machen, wurde nicht erhört. Was kann ich jetzt noch tun? Soll ich einfach die Miete auf die richtige Berechnung absenken und abwarten, was er tut oder muss ich eine Ordnungswidrigkeit feststellen lassen? Oder was gäbe es noch zu tun?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps.

    Rob

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