Ich persönlich würde die Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes zu dem Thema abwarten. Einfach selber kürzen halte ich nicht für eine schlaue Idee, im Zweifel mußt du dann eben ordnungsrechtlich oder juristisch vorgehen.
Allerdings dürfte ein evtl. Urteil des Bvfgr. dein Vorgehen evtl. überholen.
Ich habe die Befürchtung, dass die Akzeptanz der falschen Auskunft auch zukünftig Nachteile für mich hat, unabhängig davon, was das BVerG entscheidet.
Es gibt bisher 2 Empfehlungen.
1.) Über die Senatsverwaltung die Senkung per Antrag prüfen lassen, verbunden mit einer Verpflichtung an den Vermieter und ggf. ein Bußgeld. (nicht schön)
2.) Miete kürzen und Klage des Vermieters abwarten, falls er nicht akzeptiert. Rückgehaltene Miete gesondert ansammeln, falls Nachzahlung kommt. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist derzeit wegen Minderzahlung ausgeschlossen.
Beides nicht sehr schön. Wenn jedoch das BVerG meine jetzige Miete festsetzt, zahle ich ja dann für immer zuviel, zB meine Investitionen in eine Küche finden dann keine Berücksichtigung. Und zweiteres, was mich persönlich anregt ist, dass wir uns doch alle immer an Gesetze halten müssen. Auslegungssachen gibt es selten. Der Vorteil, der hier erschlichen wird (m.E.), ist ungerecht, wie ich finde.
Ich bin eigentlich für die Kürzung, um auch mal wenigstens eine Reaktion zu bekommen. Die bisher ausblieb.