Hallo Zusammen,
wir haben ein Begehren einer Mieterhöhung um 20%, Mitte Januar, von unserem Neuvermieter bekommen. Dort wurde uns eine Überlegungsfrist laut §§ 558b BGB eingeräumt, die bis zum 31.03.2021 geht. In diesem Schreiben wurde uns aufgelistet, dass wir einen Stellplatz in der Kaltmiete haben. Dies war mit dem Vorvermieter leider nur mündlich abgeklärt. Anfang Februar ist nun ein erneutes Schreiben vom Neuvermieter gekommen, mit dem Hinweis, dass es sich um einen Tippfehler handelt und hat das Schreiben zur Zustimmung der Mieterhöhung auf Mitte Januar zurück datiert.
Frage ist nun, kann ich mich auf das neue und angepasste Schreiben beziehen und meine Überlegungsfrist, nach §§ 558b BGB, bis 30.04.2021 nutzen? Ich möchte gar nicht unverschämt sein und alles ausreizen, aber unser neuer Vermieter möchte uns an allen Stellen schröpfen!
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