Du solltest deinen Vertrag dahingehend prüfen, ob Schönheitsreparaturen überhaupt von dir geschuldet werden. Viele Klauseln sind unwirksam.
Ansonsten müssen nur die Wände renoviert werden, die tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Wenn Wände noch in Ordnung und mit neutralen Farben gestrichen sind, dann müssen sie nicht renoviert werden. Bzgl der Renovierung hinter der Küche ist die Frage, wie die Wand überhaupt angewohnt worden sein sollte, insbesondere wenn die Küche nicht ausgebaut wird.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja wir haben bereits geprüft und die Schönheitsreparaturen sind wirksam.
Was bedeutet renovierungsbedürftig? Wenn wir überall in den Wänden gebohrt haben, für Bilder und Leuchten, und diese Bohrlöcher dann schließen , müssten wir ja jede Wand und Decke automatisch streichen, nicht wahr?
Ihre Antwort zu der Küche verstehe ich nicht ganz. Die Küche würde, sofern der Nachmieter sie übernimmt, nicht abgebaut werden. Wir waren die Ersten, die diese Küche eingebaut haben. Erstbezug nach kompletter Modernisierung dieser Wohnung.