Näheres zu meiner Situation.
Von der Haustüre zu meiner Wohnungstüre führen 5 Treppen nach Oben. Über mir wohnen noch 2 Parteien. Ich putze den Bereich, den zu meiner Wohnung führenden Teil, im Eingang, sowie die Treppe.
Müssten, nach der Klausel im Mietvertrag, “jeder reinigt den zu seiner Wohnung führenden Teil“, die Parteien über mir nicht ebenfalls „meinen Bereich“ säubern, da es auch ihr Zugang zu deren Wohnung darstellt?
Meiner Ansicht nach ist die Formulierungen viel zu allgemein, als das man daraus eine Teilung der Treppenhausreinigung ableiten kann.
Ist meine Annahme richtig oder übersehe ich da etwas?
Vielen Dank