Hallo,
das Thema ist anscheinend schon komplett durchdiskutiert. Ich habe mich zwar schon informiert und denke eigentlich im Recht zu sein, wäre euch aber trotzdem dankbar, wenn jemand zu meinem speziellen Fall etwas sagen könnte, sodass ich etwas weniger im Dunkeln bin was meine Rechte angeht.
Und zwar muss ich vorweg sagen, dass ich in einer WG gewohnt habe. Wir hatten immer einen Hauptmieter, der mit dem vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat (Standart-mietvertrag, wie man ihn überall findet). Bei Bedarf hat man mit den hauptmietern dann einen Untermietvertrag abgeschlossen, was bei mir aber nicht der Fall war. Ich habe mein Zimmer unrenoviert übernommen und es wurde keinerlei Vereinbarung getroffen, dass ich beim Auszug renovieren soll.nach ungefähr 9 Monaten bin ich nun ausgezogen. Ich hatte Ratten (als Käfighaustiere) in meinem Zimmer und da hieß es ich solle doch bitte streichen. Bis auf die Decke habe ich also alle Mängel, samt denen von meinen Vormietern beseitigt. Die Decke ist weiß und habe ich nicht noch gestrichen. Jetzt ist mein ehemaliger Mitbewohner und neuer Hauptmieter der Meinung, dass man deswegen die Hälfte der kaution einbehalten kann und er möchte es wohl angeblich streichen lassen, bzw. er selbst streichen und dafür das Geld auch selbst behalten (ich glaube aber ehrlichgesagt nicht, dass er das machen wird).Der Vermieter selbst war noch nicht in dem Zimmer, zeigt sich zwar auch relativ einsichtig, will aber das wir das untereinander klären. Deswegen wende ich mich jetzt an den Mitbewohner. Ist das Vorgehen so in Ordnung? Was hab ich gegen ihn in der Hand? ich hätte gerne die gesamte kaution wieder und würde darauf auch gerne spekulieren. Wenn er sich nicht einsichtig zeigt, werde ich mich natürlich wieder an den Vermieter wenden.
Wie sehen meine Rechte aus? In dem hauptmietvertrag ist meines Wissens auch die Klausel zu den Schönheitsreperaturen in regelmäßigen abständen (weiß nicht den genauen Wortlaut).
Wär euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Gruß walnunss.