Beiträge von Insidious

    Guten Tag,

    einmal kurz den Sachverhalt aufgelistet:

    - Fußboden Heizung Totalausfall (Bemerkt am 1. Oktober), die Vermietung wusste bereits durch die Sanitär Firma bescheid, dass wahrscheinlich nochmal arbeiten zum Anfang der Heizperiode nötig sein werden.

    - am 19.10 (nach dem 4. Termin der Sanitär Firma innerhalb 2 Wochen), habe ich dann der Vermietung bescheid gegeben, dass die Arbeiten bisher nichts gebracht haben und es immer noch kalt ist.

    - am 27.10 habe ich mir selbst Abhilfe geschaffen, indem ich mir eine Elektro Heizung gekauft habe - einen Tag später wurde mir Angeboten einen Heizlüfter für die Zeit des Ausfalls zu erhalten - welchen ich ja nicht mehr gebraucht habe.

    Insgesamt 10 Termine und ca. 8 Wochen später - lief die Heizung nun endlich zum 26.11 hin wieder "normal".

    Nun meine Frage - für welchen Zeitraum kann ich Rückwirkend die Miete kürzen?

    vom 01.10 - 26.11 ?

    vom 01.10 bis zur Anschaffung meiner Heizung?

    vom 01.10 bis zu dem Tag an welchem mir eine Alternative angeboten wurde?

    oder vom 19.10 bis X - also mit meiner Bekanntmachung ?

    Und in welcher Höhe kann ich die Miete kürzen? Ich befinde mich im Dachgeschoss und hier waren durchgehend unter 15 Grad.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

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