Hallo zusammen,
vor ein paar Monaten bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Schon damals bei der Besichtigung, war mir aufgefallen dass die Familie die mit im Haus wohnt, ein Katzennetz am Balkon befestigt hat. Das freuete mich, weil ich dachte dass der Vermieter oder besser gesagt die Hausverwaltung nichts gegen Haustiere hat (in dem Fall gegen Katzen).
Auf Nachfrage ob eine Katze erlaubt wäre, sagte die Hausverwaltung dass sie das grundsätzlich nicht erlauben wegen schlechten Erfahrungen und Beschädigungen an Böden und Wänden. Die Familie die in dem Haus wohnt hat zwei Hunde und eine Katze aber dies wurde vom Hauseigentümer erlaubt worden bevor die Hausverwaltung angeheuert wurde.
Die Wohnung wurde vor meinem Einzug renoviert (neuer Laminatboden und Tapeten) und dies nennt die Hausverwaltung als Grund für keine Tierhaltung. In meinem Mietvertrag steht dass Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist. Unter "Sonstige Vereinbarungen" steht dass keine Haustierhaltung gewünscht und erlaubt ist.
Ich habe damals dringend eine Wohnung gesucht und mich in diese verliebt da sie alles hatte was mir wichtig war und da machte ich mir noch keine großen Gedanken. In der Zwischenzeit hat sich der Wunsch nach einer Katze jedoch vergrößert. Zudem hätte ich hier die idealen Voraussetzungen. Erdgeschoss, ruhige Gegend, keine stark befahrene Straße und eine Terasse.
Ein Freund von mir meint dass die Hausverwaltung nicht für immer die neu renovierte Wohnung als Grund nennen kann, und ich einfach nach einem Jahr wieder bei der Hausverwaltung anklopfen soll. Wie lange gilt eine Wohnung denn als neu renoviert? Generell haben Freunde und Bekannte sich unterschiedlich zu der Sachlage geäußert deswegen dachte ich, ich hole mir Mal hier eure Meinungen ![]()
Liebe Grüße
EvaMarie