Hallo zusammen,
ich bräuchte einen Rat.
Hintergrund:
- Ich wohne in einer WG als Hauptmieter mit einem Mitbewohner.
- Anfang Oktober habe ich per Email meinen Vermieter gekündigt.
- Der Vermieter hat mir die Kündigung per Email bestätigt, er habe meine Kündigung erhalten und den Auszugstermin bestätigt
- Seit dem Zeitpunkt war mein Vermieter mit meinem Mitbewohner bereits in Kontakt
- Die schriftliche Kündigung wollte ich nachreichen, da ich 2 Wochen im Urlaub war und erst zum Monatsende kündigen konnte.
- Als ich zurück kam, musste ich aufgrund einer Covid Infektion in Quarantäne und konnte den Oktober nicht das Haus verlassen, somit auch nicht die Kündigung schriftlich einreichen.
- Anfang November hat meine Vermieterin bereits mit meinem Mitbewohner den Vertrag durchgesprochen und ausgestellt.
- Jetzt hat sich mein Mitbewohner kurzfristig für eine andere Wohnung entschieden und wird den Vertrag nicht unterzeichnen.
Generell habe ich eine gute Beziehung mit meiner Vermieterin, aber ich befürchte, dass sie jetzt sauer ist, und evtl. die Kündigung nicht akzeptiert, da sie nicht schriftlich erfolgt ist.
Könnte Sie die Kündigung bzw. das Auszugsdatum ablehnen, aufgrund eines Formfehlers?
Auch wenn sie mir per Email den Erhalt und Auszugsdatum bestätigt hat, außerdem bereits mit meinem Mitbewohner die Vertragsdetails und Ablöse abgestimmt hat?
Aus meiner Sicht ist klar eine Willenserklärung auf beiden Seiten erfolgt. Eine Bestätigung per Email auf Erhalt und Auszugsdatum, sowie bereits Gespräche mit meinem Mitbewohner.
Vielen Dank für euren Rat.
Hallo ich denke ich konnte mir die Frage selber beantworten, hoffe mein 1 Semester Wirtschaftsrecht vor 10 Jahren reicht aus...
Grundsätzlich ist der Vertrag/Rechtsgeschäft/Willenserklärung aufgrund eines Formfehlers nichtig:
Dennoch gibt es laut §141 BGB die Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts:
Uns beiden war der Grund für den Formmangel bekannt (Covid-Quarantäne)
Der die Kündigung wurde dennoch bestätigt und nicht darauf hingewiesen, dass diese schriftlich erforderlich ist.
Aus meiner Sicht sollte ich keine Bedenken haben, oder bin ich richtig?
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