Ich glaube nicht, dass es so einfach ist. Temperatursteuerung am Rücklauf nachrüsten z.B. wäre eine relativ einfach umzusetzende Variante. Sodass eben die Pumpenleistung reduziert wird wenn nichts abgenommen wird. Ich habe immer wieder gelesen während der Recherche - dass es mittlerweile Methoden gibt um die Verluste derartiger Anlagen auf ähnliches Niveau von Zweirohrsystemen zu senken. Kann man denn diese Heizungsanlage ohne jeglicher Modernisierung generell noch als wirtschaftlich sehen?
-> Auch wenn der Vermieter verpflichtet ist, eine wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage vorzuhalten, ist er nicht verpflichtet, die Anlage auf den jeweils neuesten technischen Standard oder auf den preiswertesten Brennstoff umzustellen (OLG Düsseldorf WuM 1986, 16). Erst wenn die Heizungsanlage derart technisch überaltert ist, dass sie nur noch extrem unwirtschaftlich arbeitet, liegt ein Mietmangel vor. Diese Unwirtschaftlichkeit kann auch dadurch bedingt sein, dass die Anlage bedienungsintensiv ist und die Lohnkosten zu vergleichsweise unverhältnismäßig hohen Gesamtkosten führen (LG Berlin MM 1996, 125).
-> Der Ausgleich der Rohrwärme in der Heizkostenabrechnung kann laut VDI 2077 allerdings nur eine Übergangslösung sein. Ein niedriger Verbrauchswärmeanteil ist ein Indikator dafür, dass der technische Zustand der Heizungsanlage oder ihre Betriebsweise in hohem Maße ineffizient sind. Denn ein hoher Rohrwärmeanteil kostet viel Energie und belastet die Umwelt. Eine entsprechende Nachrüstung zur raumweisen Regelung solcher Anlagen ist in der Energiesparverordnung (EnEV 2009 § 14 Abs. 2) vorgeschrieben. Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V und der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer e.V.) empfehlen verschiedene Maßnahmen, die den Rohrwärmeanteil dauerhaft senken. Im ersten Schritt kann die Absenkung der Heizkurve mit freier Programmierung durch eine stufenweise Absenkung der Vorlauftemperatur Energie sparen. Wenn dann eine Unterversorgung einzelner Wohnungen auftritt, ist ein hydraulischer Abgleich sinnvoll. Der Abgleich bewirkt eine gleichmäßige Verteilung des Heizungswassers zwischen den Heizkörpern. Außerdem sollten Verwalter auf eine angemessene Dimensionierung der Pumpen, Heizkörper und Thermostatventile achten und sich von einem Heizungsinstallateur oder Fachplaner beraten lassen. *******************************
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-> Ein Abrechnungsverfahren nach VDI 2077 Blatt 3.5 kann die negativen Auswirkungen der technisch bedingten Verteil- und Messprobleme nur begrenzen, sollte aber keine dauerhafte Lösung darstellen. Die VDI 2077 beschreibt daher auch als vorrangiges Ziel, den Betrieb von Heizungsanlagen so einzustellen, dass die Rohrwärme einen möglichst geringen Teil der Gesamtwärmeabgabe darstellt. Es ist also nicht damit getan, für ein akutes Abrechnungsproblem eine einfach erscheinende Lösung zu finden, sondern zu hohe Rohrwärmeabgaben sind dauerhaft zu vermeiden. Dazu sind die oben beschriebenen Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsanlagenbetriebes durch den Gebäudeeigentümer umzusetzen.
Ob sich die Situation der Heizanlage verbesserte, wird von führenden Abrechnungsdienstleistern jährlich anhand der beschriebenen Kriterien neu geprüft. Kann der Rohrwärmeanteil wieder auf ein vertretbares Maß gesenkt werden, ist eine reguläre Abrechnung ohne Korrekturverfahren oder Pauschalverteilungen möglich.
Eine zu hohe Rohrwärmeabgabe vermindert die Energieeffizienz der Heizanlage und sorgt zugleich für Probleme bei der Heizkostenverteilung. Die Rohrleitungsverluste mit fachlicher Beratung zu mindern, muss deshalb in erster Linie ein wirtschaftliches und umweltschonendes Ziel für alle Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietwohnungsbesitzer sein. Dass damit auch wieder eine gerechte Abrechnung nach Verbrauch möglich wird, ist ein positiver Nebeneffekt. *******************************
Der BGH hat 2015 im Urteil VIII ZR 193/14 entschieden, dass der Mieter keinen Anspruch auf eine Modernisierung des Heizungssystem oder ein Mietminderungsrecht hat.
Mir geht es generell nicht darum, dass die VDI angewandt wird - wie aus der Klage hervorgeht - , sondern eher darum, dass die VDI seit Jahren angewandt wird als bequemes Mittel um alles ein wenig schöner zu rechnen und ansonsten nichts weiteres daraus angewandt wird. Im Grunde wäre mir das egal wenn nicht über Jahre horrende Kosten auf die Nutzer umgelegt werden würden. Sind ja nur 14.400€ für 2 Eingänge und 36 Wohnungen - im Jahr.
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