Beiträge von Raegnarok

    ok. erstmal danke für deine informationen!

    wie stell ich das am besten an? überweise ich es selber, was mir mit alg2 ja eigentlich nicht möglich ist oder dränge ich das jobcenter das unter vorbehalt überwiesen wird? überweise ich es selber bekomme ich das ja von keiner seite wieder zurück bzw hab dann den ärger im nachhinein das geld vom verwalter dann wieder einzufordern weil das was ja dann wirklich gezahlt werden muss vom jobcenter kommt und dann ja sozusagen doppelt gezahlt wird.

    ps.: aktuell untersteigt die nachzahlung 100 euro. also lange keine kalt oder warm miete

    ok. das war so mein 2t gedanke, das ich wenigstens das bezahlen muss wo ich mir sicher bin das es rechtens ist.

    ich hab gestern endlich jemand vom jobcenter erreicht und dort war folgende aussage (völlig abweichend): ich muss die abrechnung und meinen widerspruch dort hinschicken und es wird nichts gezahlt bis der widerspruch durch ist bzw. so lange bis einigung ist. erst mit der endgültigen "letzten abrechnung" wird dann überwiesen.

    mir stellt sich nur die frage ob ich dadurch sozusagen "mietschulden" habe bis das geklärt ist und mein vermieter dann auf den zweig kommen könnte mich aus der wohnung zu werfen wegen mietschulden...

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage. ich muss laut nebenkostenabrechnung nachzahlen, bin aber mit der nebenkostenabrechnung nicht einverstanden weil posten darauf sind die nicht rechtens sind und bin in widerspruch gegangen.

    meine frage ist nun ob ich die geforderte summe innerhalb der frist zahlen muss und das dann "unter vorbehalt" oder dergleichen oder ob ich das recht habe die zahlung solange nicht zu tätigen bis die korrekte abrechnung da ist bzw der widerspruch / die widersprüche durch ist / sind. noch zu erwähnen wäre das ich von alg 2 lebe und ich das dem jobcenter melden muss bzw dort beantragen. ich kann aber auch nicht aller 2 oder 3 wochen ständig was neues da rein geben. am ende weiss keiner mehr was nu los ist^^

    also warten bis widersprüche durch und dann beantragen oder dem amt melden und dazuschreiben das ich in widerspruch bin und die es unter vorbehalt überweisen sollen?

    danke schonmal :)

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    zur vorgeschichte:

    wir hatten april 2019 einen vermieterwechsel. ende 2019 sollte die Abrechnung für 2018 kommen , ist aber nie geschehen. wir dort mehrfach angefragt und auch anwalt eingeschaltet aber trotzdem bisher keine erhalten. die vorherige hausverwaltung weigert sich mit dem argument das das haus verkauft ist und sie alle daten weiter gegeben haben. die neue verweigert weil sie für den zeitraum nicht zuständig war.

    nun zur frage: vor einer woche kam nun die abrechnung für 2019. der neue vermieter rechnet jedoch den gesamten jahreszeitraum ab obwohl die uns ja erst im april übernommen haben. 4 leute (alle altmieter) gehen gegen diese abrechnung gemeinsam vor weil dinge drauf sind die nicht rechtens sind. wir sind der meinung das die auch die ersten 3 monate nicht abrechnen dürfen und diese rauszurechnen haben.

    die weigerten sich die für 2018 zu machen weil sie nicht zuständig waren, wollen aber nun die 3 monate in den sie ebenfalls nicht zuständig waren abkassieren. wie sieht es da aus? haben wir das recht die 3 monate raus rechnen zu lassen?


    und eine frage hätte ich noch:

    ich hab ausser mit den altmietern im haus mit niemand kontakt, würde aber gern die anderen vor den machenschaften dses neuen vermieters warnen.

    da ich nicht durchs haus gehen kann und jeden einzeln erreiche durch unterschiedliche anwesenheiten wäre meine frage ob ich mich in irgendeiner form strafbar machen würde wenn ich den nachbarn etwas in den briefkasten schmeisse um sie zu warnen bzw darauf hin zu weissen das sachen abgerechnet werden die nicht existent sind

    danke schonmal

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

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