Beiträge von Tresen

    Moin Moin und Hallo an alle,

    Ich habe eine Frage über die Rechte des Vermieters/Mieters. Ich habe meine alte Wohnung zum 31.10. Gekündigt und einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung bei der gleichen Hausverwaltung abgeschlossen (ob dies der gleiche Vermieter ist, ist mir nicht klar). Mein neues Mietverhältnis beginnt zum 01.02.

    Jetzt habe ich das Problem, dass in der neuen Wohnung keine Küche vorhanden ist, nichtmal Spüle oder Herd. Ich würde so gerne die Küche ausmessen um mir eine zu bestellen, da die Lieferzeiten ja bis zu 3 Monate betragen können. Nun sagt die Verwaltung, dass sie uns den Zutritt zur Wohnung nicht gestattet um dies zu tun. Sie sagen, dass sie dazu nicht verpflichtet sind.

    Ich will da jetzt nicht 3 Monate ohne Küche wohnen, oder mir vorübergehend so eine billig Küche von Poco besorgen.

    Was kann ich tun?

    Ich bedanke mich im voraus schon mal für die Antworten.

    Liebe Grüße

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