Hallo! ?
Unter unsere Küchenzeile soll die Waschmaschine gestellt werden. Dort ist der Wasseranschluss und der Vermieter hat auch einen anderen Ort für den Anschluss der Waschmaschine ausgeschlossen.
Damit unsere Waschmaschine in den knapp bemessenen Stellplatz passt, mussten wir die Küchenzeile höherlegen. Die Küche ist sehr alt und hat Füße, die man einfach verstellen kann. Wir haben diese höher eingestellt und noch zusätzlich etwas untergelegt, damit die Waschmaschine darunter passt. Ausschließlich das Silikon musste neu gemacht werden. Dieser gesamte Eingriff dauerte nur 30 Minuten und ist auch genauso schnell wieder rückgängig zu machen beim Auszug ohne verbleibende Beschädigung oder ähnliches und wir haben auch nicht in die Bausubstanz des Gebäudes eingegriffen.
Nun stellen wir uns die Frage, ob wir als Mieter das Recht hierzu haben und ob der Vermieter von uns etwas anderes verlangen kann als den Rückbau bei Auszug?
Es handelt sich um eine Einbauküche, die uns während dee Mietzeit zur Verfügung gestellt wird.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten ![]()
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