Beiträge von CS94

    Guten Morgen,


    und zwar habe ich derzeit das Problem, dass ich mich von meiner Ehefrau getrennt habe und aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin.

    Sie lebt dort mit unseren zwei Kindern weiter, bis sie etwas Neues gefunden hat. Der Vermieter hat gestern eine Kündigung wegen Eigenbedarf eingereicht. Das heißt, dass sie bis zum 31.01.2021 ausgezogen sein muss.

    Jetzt zum Thema:

    Sie hat gestern erzählt, dass die Damen vom Sozialamt gesagt haben, dass ich die Hälfte der Kaltmiete und die Hälfte der Strom und Nebenkosten tragen muss. Zumindest für 3 Monate und danach das Amt alles übernehmen würde für 6 Monate, was jetzt durch die Eigenbedarfskündigung nichtig ist.

    (Wir stehen beide im Mietvertrag)

    Stimmt das ?


    LG

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