Guten Morgen zusammen,
danke schonmal für die wertvollen Antworten. Ich werde mich bzgl. einer evtl. Doppelabrechnung nochmals genauer einlesen. Der Exvermieterin gehört nur die Wohnung, in der wir gewohnt haben, es handelt sich somit um eine Eigentümergemeinschaft.
Weitere Frage: gibt es eine Möglichkeit, möglichst kostengünstig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und die Abrechnungen jemandem zu zeigen, der sich rechtssicher damit auskennt? Bin leider nicht rechtsschutzversichert.
Zwar gab es mit der Exvermieterin nie Probleme, jedoch ist sie Juristin und ich möchte mich mit einer Ablehnung einer Nachzahlung und einer evtl. doppelten Abrechnung nicht aus dem Fenster lehnen, ohne dass mir im Idealfall jemand etwas verbindliches Schriftliches dazu gibt.
Danke und schönen Tag!