Hallo Community!
Meine aktuelle Situation: Ich bin momentan Student und habe zum 01.01.2020 mit einer Freundin zusammen eine Wg gemietet (getrennte Mietverträge). Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Jahresmietvertrag:
1. Das Mietverhältnis beginnt am: 01.01.2020
und endet am: 30.08.2020
2. Es verlängert sich um jeweils 12 Monate, falls es nicht von einer der beiden
Vertragsparteien Frist schriftlich gekündigt wird.
Aufgrund der aktuellen Lage ist unsere Hochschule nun für das gesamte Semester geschlossen worden und da das darauf folgende Semester ein Praxisemester ist, bedeutet das für uns, dass unsere Zeit in der von uns bis dahin bewohnten Stadt eigentlich jetzt vorbei sein sollte und wir gerne möglichst schnell aus dem bestehenden Mietverhältnis austreten wollen. Auf Rücksprache mit dem Vermieter wurde uns von ihm mitgeteilt, dass dieß jedoch nur möglich ist, wenn ein Nachmieter gefunden wird, allerdings wolle er auch nur Studenten als Nachmieter akzeptieren ansonsten müssten wir bis zum Vertragesende das Mietverhätnis aufrecht erhalten.
Wir würden uns wirklich sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte die rechtliche Lage hier aufzuklären. Ich persönlich habe meinen Hauptwohnsitz jetzt wieder 300km vom genannten Studienort entfernt und fange hier jetzt auch einen Job als Werkstudent an. Reichen diese Faktoren schon aus um auf Unzumutbarkeit zu pledieren. Darf das Mietverhätnis überhaupt nach § 575 BGB zeitlich begrenzt sein? Ist es rechtens, dass nur Studenten als Nachmieter in Frage kommen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!