Hallo ![]()
Wir wohnen in einem Doppelhaus (oben) und teilen uns eine Doppelgarage.
Die Mieter aus der EG haben mit Erlaubnis des Vermieters, eine Wand in die Garage gebaut, die aber am Boden nicht ganz abgeschlossen ist.
Nun sind Mäuse öfters in der Garage und auch ihre Hinterlassenschaften, die ordentlich riechen...
Darauf habe ich sie gebeten, doch bitte die Garage zu schließen.Leider ist es ihr egal und die Garage bleibt trotzdem offen (also das Tor offen).
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, zum schließen des Tores?
Ich weiß, es ist wirklich nichts weltbewegendens...Ich habe natürlich vorher im Netz geschaut und bin somit auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Einen ähnlichen post (Garage des Nachbarn steht offen und in meiner Hälfte sind Wertgegenstände und der Nachbar betritt meine Hälfte) gefunden, der aber nicht wiklich hilfreich war und auch von 2014?!
Im Netz nichts gefunden...deswegen frage ich hier... einfach weil ich mir nicht mehr weiter weiß...
Ich wünsche allen ein ruhiges Wochenende.
Liebe Grüße
Tanja
Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt