Beiträge von wodoko

    Hallo zusammen!

    Folgender Sachverhalt:

    Der Hauptmieter H bewohnt eine vom Vermieter V vermietete Wohnung. Zur Untervermietung heißt es im Vertrag: "H ist zur Untervermietung von 2 Untermietern berechtigt. H teilt V mit, wie die Untermieter heißen und wann sie geboren sind."

    Ein Untermietzuschlag wurde nicht vereinbart.

    H vermietet drei Jahre lang zwei Zimmer seiner Wohnung an jeweils einen Untermieter unter. Durch verschiedene Umstände wechseln die Untermieter fast jährlich.

    Als H nun die neuen Untermieter dem V mitteilt, ist V folgender Auffassung:

    Da er die Daten der Untermieter prüfen und er die Klingelschilder ändern muss hat er einen Mehraufwand und verlangt nun eine Erhöhung der Nettokaltmiete (Untermietzuschlag) um 12%.

    H hat bereits Untermietverträge geschlossen, beide Untermieter bewohnen mittlerweile die Zimmer.

    H hat sich aber seither immer um die Klingelschilder gekümmert. Auch ist eine Inklusivmiete nicht vereinbart, weshalb V Auswirkungen der Betriebskosten nicht trägt.

    Zudem wohnen schon seit drei Jahren immer drei Personen in der Wohnung.

    V hat seither die Untervermietung der zwei neuen Untermieter nicht genehmigt.

    Folgende Fragen kommen nun auf:

    Ist die Forderung des Untermietzuschlages gerechtfertigt? Und wie sehen die Erfolgschancen aus, sollte H mit dem Zuschlag nicht einverstanden sein?

    Vielen Dank im Voraus!

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